Schwere Erkrankung & Vorsorge zwischen Deutschland und Spanien: Offizielle 5-Schritte-Checkliste
Benötigen Sie einen auf Ihre genaue Gemeinde oder Familiensituation zugeschnittenen Leitfaden?
Kostenloser gemeinnütziger Dienst von Clarvia ASBL · Antwort per E-Mail in über 100 Sprachen mit amtlichen Quellen.
Wenn bei einem Familienangehörigen eine schwere, lebensverkürzende oder unheilbare Erkrankung diagnostiziert wurde und Bezüge durch Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Familie oder Vermögen sowohl nach Deutschland als auch nach Spanien bestehen, sollten medizinische, rechtliche und finanzielle Vorsorgeschritte frühzeitig in beiden Rechtsordnungen abgestimmt werden, solange die erkrankte Person noch voll geschäfts- und einwilligungsfähig ist.
Offizielle 5-Schritte-Checkliste
Öffentlicher Orientierungsleitfaden- 1
Palliativ- und Hospizversorgung sowie grenzüberschreitende Krankenversicherung
In Deutschland besteht bei einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit komplexem Symptomgeschehen Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV nach § 37b und § 132d SGB V), die ärztlich verordnet und von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird [1]. Bei einem Palliativ- oder Hospizbedarf gilt für die Einstufung in einen Pflegegrad eine verkürzte Eilbegutachtungsfrist von einer Woche (§ 18a SGB XI). Regionale SAPV-Teams, Palliativstationen und stationäre Hospize finden Sie über den Dachverband (Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.) [1].
Findet die Versorgung in Spanien statt oder ist eine Verlegung dorthin geplant, sichern innerhalb des öffentlichen Gesundheitssystems (Sistema Nacional de Salud) spezialisierte Palliativstationen (unidades de cuidados paliativos) sowie ambulante Palliativteams (equipos de soporte de atención domiciliaria, ESAD) die Betreuung zu Hause oder im Krankenhaus [6]. Eine landesweite Übersicht der Dienste bietet das Verzeichnis der Fachgesellschaft (Sociedad Española de Cuidados Paliativos) [6]. Für eine geplante Weiterbehandlung oder einen Umzug zwischen Deutschland und Spanien sollte vorab mit der deutschen Krankenkasse geklärt werden, ob das Formular S1 (Wohnortwechsel) oder S2 (geplante Behandlung) erforderlich ist und ob vor einem Rücktransport eine Flugtauglichkeitsbescheinigung (fit-to-fly) vorliegt.
- 2
Schriftliche Patientenverfügungen in Deutschland und Spanien bei voller Einwilligungsfähigkeit
Da Formvorschriften und Register für Patientenverfügungen national geregelt sind, empfiehlt sich eine getrennte Erstellung für beide Länder, solange die erkrankte Person einwilligungsfähig ist:
- Deutschland: Erstellen Sie eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Patientenverfügung nach § 1827 BGB, ergänzt durch einen palliativmedizinischen Notfallbogen für den Rettungsdienst [2]. Offizielle und kostenfreie Textbausteine sowie Ausfüllhilfen stellt das Justizministerium (Bundesministerium der Justiz) bereit [2].
- Spanien: Errichten Sie ein spanisches Vorausverfügungsdokument (Documento de Instrucciones Previas oder Voluntades Anticipadas / Testamento Vital gemäß Ley 41/2002) vor einem Notar, vor befugtem Personal der regionalen Gesundheitsverwaltung oder vor den gesetzlich vorgeschriebenen Zeugen [7]. Lassen Sie das Dokument im Register der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft (Registro Autonómico) eintragen, das elektronisch mit dem nationalen Register (Registro Nacional de Instrucciones Previas, RNIP) des Gesundheitsministeriums (Ministerio de Sanidad) verbunden ist, damit behandelnde Ärztinnen und Ärzte in ganz Spanien darauf zugreifen können [7].
- 3
Getrennte Vorsorge-, Gesundheits- und Bankvollmachten in beiden Rechtsordnungen
Vollmachten für Immobilien, Bankkonten und Behörden sollten jeweils nach den lokalen Formvorschriften errichtet werden, um Zurückweisungen oder langwierige gerichtliche Verfahren zu vermeiden:
- Deutschland: Kombinieren Sie eine schriftliche Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung [2] und lassen Sie diese im staatlichen Register (Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer) registrieren, damit Betreuungsgerichte und Kliniken im Ernstfall sofort Kenntnis von der Bevollmächtigung erhalten [3]. Wenn Grundstücksgeschäfte in Deutschland umfasst sind, ist eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich; zudem sollte bei deutschen Banken eine gesonderte transmortale Kontovollmacht (über den Tod hinaus) hinterlegt werden.
- Spanien: Für Bankgeschäfte, Vermögensverwaltung, Immobilien und Gesundheitsentscheidungen in Spanien verlangen Banken und Register regelmäßig eine öffentliche notarielle Urkunde (escritura pública de Poder Preventivo oder ein allgemeines Vorsorgemandat mit Fortgeltungsklausel bei Geschäftsunfähigkeit nach den Reformen des spanischen Zivilrechts) [8]. Diese wird vor einem spanischen Notar errichtet, der über die nationale Notariatskammer (Consejo General del Notariado) organisiert ist und die Eintragung im Zivilregister veranlasst, oder alternativ vor einem spanischen Konsulat im Ausland beurkundet [8].
- 4
Kurzzeitige Freistellung, Pflegezeit und Unterstützungsleistungen für Angehörige
Beide Staaten sehen gesetzliche Freistellungsansprüche und finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige und schwer erkrankte Personen vor:
- Deutschland: Beschäftigte können bei einer akuten Pflegesituation bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und bei der Pflegekasse der erkrankten Person Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragen [4]. Für die Begleitung in der letzten Lebensphase ermöglicht das Pflegezeitgesetz eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu drei Monaten [4]. Kostenfreie Beratung bietet das Pflegetelefon des Familienministeriums (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erreichbar unter 030 20 17 91 31 oder per E-Mail an [email protected]) [4].
- Spanien: Bei schwerer Pflegebedürftigkeit kann bei den regionalen Sozialdiensten der Autonomen Gemeinschaft im Rahmen des Gesetzes zur Pflegebedürftigkeit (Ley 39/2006 / IMSERSO) eine vorrangige Einstufung (valoración urgente de dependencia) beantragt werden. Zudem gewährt das spanische Arbeitsrecht (Estatuto de los Trabajadores) bezahlte Sonderurlaubstage bei schwerer Erkrankung oder Krankenhausaufenthalt naher Angehöriger sowie das Recht auf Arbeitszeitreduzierung oder unbezahlte Freistellung (excedencia por cuidado de familiar).
- 5
Abstimmung von Testamenten, Hinterbliebenenleistungen und Nachlassverfahren
Eine frühzeitige Ordnung der Nachlassdokumente erleichtert später die Abwicklung zwischen deutschen und spanischen Stellen:
- Deutschland: Prüfen Sie nach der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012), welches Erbrecht mangels Rechtswahl gilt, und verwahren Sie Verfügungen von Todes wegen rechtssicher über das Nachlassgericht beim Amtsgericht bzw. das Zentrale Testamentsregister. Im Todesfall sind die gesetzliche Krankenversicherung zu informieren sowie Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten bei der Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) zu beantragen [5]. Hat die verstorbene Person bereits eine Rente bezogen, kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post der Vorschuss für das Sterbevierteljahr (drei Monate volle Versichertenrente) beantragt werden [5].
- Spanien: Nach einem Todesfall werden Bestattungsbeihilfe (auxilio por defunción) sowie Witwen- und Waisenrenten (pensiones de viudedad y orfandad) beim spanischen Sozialversicherungsträger (Instituto Nacional de la Seguridad Social) beantragt [9]. Für die Nachlassabwicklung wird frühestens 15 Werktage nach dem Tod über das Formular Modelo 790 das Zertifikat des Testamentsregisters (Registro General de Actos de Última Voluntad) eingeholt, bevor die Erbschaftsannahme vor einem Notar (über die Kammer Consejo General del Notariado) erfolgt [8]; zudem ist in Spanien die Erbschaftsteuererklärung (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab dem Todestag einzureichen (mit Möglichkeit eines Fristverlängerungsantrags innerhalb der ersten fünf Monate).
Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?
Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.
Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen
Bundesweiter Dachverband der Hospiz- und Palliativarbeit mit Informationen zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und regionalen Diensten.
Stellt die offiziellen Textbausteine für die Patientenverfügung nach § 1827 BGB sowie Muster für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bereit.
Staatliches Register zur Erfassung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen für Betreuungsgerichte und Ärztinnen/Ärzte.
Betreibt das Informationsportal Wege zur Pflege und das Pflegetelefon zu Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und Begleitung in der letzten Lebensphase.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland für Witwen-/Witwerrenten, Waisenrenten und Informationen zum Sterbevierteljahr.
Spanische Fachgesellschaft für Palliativmedizin mit landesweitem Verzeichnis der stationären Palliativstationen und ambulanten ESAD-Teams.
Spanisches Gesundheitsministerium, das das nationale Register für Patientenverfügungen (Registro Nacional de Instrucciones Previas, RNIP) führt.
Spanische Notariatskammer für die Errichtung notarieller Vorsorgevollmachten (Poder Preventivo), Testamente und Nachlassurkunden.
Spanischer Sozialversicherungsträger für Bestattungsbeihilfe (auxilio por defunción) sowie Witwen- und Waisenrenten.
Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen
- [1]Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) und Hospizbegleitung — Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV)
- [2]Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung — Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- [3]Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer — Bundesnotarkammer / Bund.de
- [4]Wege zur Pflege: Pflegezeit, Pflegeunterstützungsgeld und Pflegetelefon — Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- [5]Hinterbliebenenrente: Witwenrente, Waisenrente und Sterbevierteljahr — Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- [6]Directorio de Recursos de Cuidados Paliativos en España — Sociedad Española de Cuidados Paliativos (SECPAL)
- [7]Registro Nacional de Instrucciones Previas (RNIP) — Ministerio de Sanidad
- [8]El poder preventivo y el testamento ante notario — Consejo General del Notariado
- [9]Prestaciones por muerte y supervivencia: viudedad, orfandad y auxilio por defunción — Instituto Nacional de la Seguridad Social (Seguridad Social)
Kostenlose persönliche Orientierung · Clarvia ASBL
Erhalten Sie die weiteren Schritte passend zu Ihrer Situation per E-Mail
Die obige 5-Schritte-Übersicht beschreibt den allgemeinen gesetzlichen Rahmen. Die weiteren Schritte hängen von Ihrem konkreten Einzelfall ab. Klicken Sie auf ein Thema zum Vorausfüllen oder schildern Sie Ihre Situation direkt:
Was Ask Clarvia für Ihren konkreten Fall prüft (zum Vorausfüllen klicken):
“Um die Hinweise weiter auf Ihre Situation abzustimmen: Befindet sich die erkrankte Person derzeit zur Behandlung in Deutschland oder in Spanien, und in welcher spanischen Autonomen Gemeinschaft bestehen Wohnsitz- oder Vermögensbezüge?”
Wie diese Seite erstellt wurde
Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.
