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Grenzüberschreitender Korridor: Österreich (AT) ↔ Türkei (TR)13 amtliche Quellen geprüft (2026-10-30)Sprache: DeutschRead in English →

Todesfall in Österreich (Türkei): Offizielle 5-Schritte-Checkliste

Benötigen Sie einen auf Ihre genaue Gemeinde oder Familiensituation zugeschnittenen Leitfaden?

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Unser aufrichtiges Beileid zum Tod Ihres Familienangehörigen. Wenn eine Person mit Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzbezügen zur Türkei in Österreich verstirbt, erfolgen die ärztliche Totenbeschau, die Erstbeurkundung im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) und die Ausstellung des österreichischen Leichenpasses am Sterbeort in Österreich, während die konsularische Überführungsgenehmigung, die Einfuhrfreigabe und die Renten- sowie Nachlassabwicklung zwischen den österreichischen und türkischen Behörden koordiniert werden [1][3][5].

Offizielle 5-Schritte-Checkliste

Öffentlicher Orientierungsleitfaden
  1. 1

    Ärztliche Totenbeschau und Anzeige des Todes in Österreich

    Vor jeder Überführung oder Bestattung muss in Österreich gesetzlich eine amtliche Totenbeschau durch eine hierzu ermächtigte Ärztin oder einen ermächtigten Arzt durchgeführt und die amtliche Anzeige des Todes (samt Todesbescheinigung) ausgestellt werden [1]:

    • Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim: Die ärztliche Leitung der österreichischen Krankenanstalt veranlasst die Totenbeschau direkt in der Einrichtung und übermittelt die Anzeige des Todes an das Standesamt [1]. Halten Sie den türkischen Reisepass, den Personalausweis (T.C. Kimlik Kartı bzw. Mavi Kart) und einen etwaigen österreichischen Aufenthaltstitel der verstorbenen Person bereit [1][3].
    • Sterbefall zu Hause, in einer Unterkunft oder im öffentlichen Raum: Verständigen Sie umgehend die Rettung unter der Notrufnummer 144 (oder den Euro-Notruf 112) sowie die zuständige Gemeinde bzw. den Magistrat [1]. Je nach österreichischem Bundesland führt die Sprengel- bzw. Gemeindeärztin oder der Gemeindearzt - in Wien die Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) - die Totenbeschau durch und gibt den Leichnam zur Abholung durch ein Bestattungsunternehmen frei [1].
    • Unnatürliche oder ungeklärte Todesursache: Bei einem Unfall, einem plötzlichen unerwarteten Tod oder Hinweisen auf Fremdverschulden ist sofort die österreichische Polizei (Notruf 133) beizuziehen [1]. In diesem Fall darf der Leichnam bis zum Abschluss der polizeilichen und amtsärztlichen Erhebungen bzw. einer durch die Staatsanwaltschaft angeordneten gerichtlichen Obduktion weder überführt noch bestattet werden [1][3].
  2. 2

    Versicherungen und Bestattungshilfeverein prüfen sowie Bestattungsunternehmen und türkisches Konsulat einschalten

    Prüfen Sie vor einer eigenständigen Beauftragung, ob für die verstorbene Person bereits eine Versicherung oder Vereinsvorsorge besteht [2][3]:

    • Bestattungshilfeverein (Cenaze Fonu) oder Reiseversicherung: Verfügte die verstorbene Person über eine Auslandsreisekranken- oder Rückholversicherung oder über eine Mitgliedschaft in einem türkischen Bestattungshilfeverein (Cenaze Fonu bzw. Unterstützungsstiftung wie ATİB, DİTİB oder IGMG UKBA als öffentlich bekannte Orientierungsbeispiele), kontaktieren Sie zuerst deren 24-Stunden-Notfallnummer; diese Einrichtungen beauftragen das Vertragsbestattungsunternehmen direkt und übernehmen die Organisation der Überführung in die Türkei oder der Bestattung vor Ort.
    • Konzessioniertes Bestattungsunternehmen in Österreich und Empfangsstellen in der Türkei: Besteht kein solcher Schutz, beauftragen Sie ein konzessioniertes Bestattungsunternehmen in Österreich, das über die gesetzliche Berufsgruppenvertretung (Wirtschaftskammer Österreich - Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter, im Rahmen des WKO-Fachverbands der persönlichen Dienstleister / Bestatter) gelistet ist [2]. In der Türkei koordiniert das österreichische Bestattungsunternehmen bzw. die internationale Überführungsfirma (uluslararası cenaze nakil firması) die Abholung am Zielflughafen sowie die kommunalen Bestattungsdienste der jeweiligen Stadtverwaltung (belediye cenaze hizmetleri, landesweit erreichbar über die Rufnummer ALO 188, beispielsweise in Istanbul, Ankara, Izmir oder Antalya) [3][4]. Clarvia stellt diese Verzeichnisse ausschließlich zur Orientierung bereit und spricht keine Empfehlung, Bestätigung oder Einstufung einzelner Anbieter aus.
    • Kontakt zur Botschaft oder zum Generalkonsulat der Republik Türkei in Österreich: Für die konsularische Sterbefallregistrierung und das Leichenbegleitdokument wenden sich das Bestattungsunternehmen oder die Angehörigen an die nach dem österreichischen Sterbeort zuständige türkische Auslandsvertretung in Österreich (Generalkonsulate in Wien, Salzburg oder Bregenz bzw. Botschaft der Republik Türkei in Wien), die dem türkischen Außenministerium (T.C. Dışişleri Bakanlığı, 24-Stunden-Konsular-Callcenter Konsolosluk Çağrı Merkezi unter +90 312 292 29 29) untersteht [3].
  3. 3

    Beurkundung beim österreichischen Standesamt (ZPR / CIEC-Formblatt C) und Registrierung für die Türkei

    • Standesamt des österreichischen Sterbeortes (Zentrales Personenstandsregister - ZPR): Der Sterbefall wird am nächsten Werktag beim Standesamt (Personenstandsbehörde) des österreichischen Sterbeortes (z. B. in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck oder Bregenz) angezeigt und im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) beurkundet, worüber das offizielle österreichische Behördenportal (oesterreich.gv.at) informiert [1]. In der Praxis legt das beauftragte österreichische Bestattungsunternehmen hierfür die ärztliche Anzeige des Todes, den Reisepass oder Personalausweis (T.C. Kimlik Kartı) sowie Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunden vor [1][3].
    • Mehrsprachiges CIEC-Formblatt C (Wiener Übereinkommen von 1976): Beantragen Sie beim österreichischen Standesamt neben der österreichischen Sterbeurkunde ausdrücklich mehrere mehrsprachige Auszüge aus dem Sterbeeintrag auf Formblatt C (Çok Dilli Ölüm Belgesi - Formül C) gemäß dem Wiener CIEC-Übereinkommen von 1976 [1][4]. Da sowohl Österreich als auch die Türkei Vertragsstaaten dieses Übereinkommens sind, wird das mehrsprachige Formblatt C von den türkischen Konsulaten, Personenstandsbehörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern direkt ohne Apostille und ohne zusätzliche Übersetzung anerkannt [3][4].
    • Personenstandsregistrierung in der Türkei (MERNİS / ÖBS): Für die Eintragung im türkischen Personenstandsregister der zentralen Personenstandsbehörde (Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü, Rufnummer Alo 199 bzw. aus dem Ausland +90 312 591 21 00) wird der Tod entweder über das zuständige türkische Generalkonsulat in Österreich gemeldet oder in der Türkei innerhalb von 10 Tagen beim zuständigen Bezirksstandesamt (İlçe Nüfus Müdürlüğü, ergänzend zur elektronischen Erfassung im Meldesystem ÖBS) unter Vorlage des Formblatts C registriert [3][4].
  4. 4

    Wahl zwischen internationaler Überführung in die Türkei und lokaler Bestattung in Österreich

    • Sargüberführung von Österreich in die Türkei (österreichischer Leichenpass und Cenaze Nakil Belgesi): Für den grenzüberschreitenden Transport stellt die zuständige österreichische Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. in Statutarstädten wie Wien, Graz oder Salzburg der Magistrat) auf Antrag des Bestattungsunternehmens einen österreichischen Leichenpass aus [1][5]. Hierfür werden die medizinische Infektionsfreiheitsbescheinigung, der Einbalsamierungsnachweis (tahnit raporu) und die Einsargung in einem luftdicht verlöteten Zinksarg (lehimli çinko tabut) innerhalb eines Transportsarges benötigt [3][5]. Das Bestattungsunternehmen holt damit beim türkischen Generalkonsulat in Österreich das konsularische Leichenbegleitdokument (Cenaze Nakil Belgesi / Laissez-Passer) ein [3]. Allgemeine konsularische Informationen veröffentlicht zudem das österreichische Außenministerium (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten - BMEIA, Bürgerservice +43 1 90115 3775, 24-Stunden-Notruf +43 1 90115 4411) [5][6]. Bei der Ankunft am türkischen Zielflughafen prüft die türkische Grenz- und Küstengesundheitsbehörde (Türkiye Hudut ve Sahiller Sağlık Genel Müdürlüğü - THSSGM) die Begleitpapiere für die Einfuhrfreigabe, während die kommunale Friedhofs- bzw. Gesundheitsbehörde (belediye / sağlık müdürlüğü, ALO 188) den innerstaatlichen Transportschein (Yol İzin Belgesi) bis zum Bestattungsort ausstellt [3][7].
    • Feuerbestattung und Urnenversand: Falls eine Einäscherung in Österreich stattfindet und die Urne transportiert wird, sind die Sterbeurkunde (Formblatt C), die Kremationsbescheinigung sowie die Transportdokumente mitzuführen [1][5].
    • Lokale Bestattung in Österreich: Wünscht die Familie eine Erdbestattung in Österreich, organisiert das österreichische Bestattungsunternehmen die Beisetzung nach dem jeweiligen österreichischen Landes-Bestattungsgesetz (auf zahlreichen kommunalen Friedhöfen in Österreich, etwa in Wien, Graz, Linz oder Salzburg, bestehen eigene islamische Grabfelder) [1][2].
  5. 5

    Hinterbliebenenpensionen, Bestattungsgeld, Steuern und Nachlass in der Türkei und in Österreich

    Mit der österreichischen Sterbeurkunde und dem mehrsprachigen CIEC-Formblatt C leiten Sie die sozialversicherungs-, steuer- und erbrechtlichen Schritte in beiden Staaten ein:

    • Leistungen und Nachlassabwicklung in der Türkei:
      • SGK-Bestattungsgeld und Hinterbliebenenrente: Bestand eine Versicherung oder ein Rentenbezug in der Türkei (auch unter Berücksichtigung des österreichisch-türkischen Abkommens über soziale Sicherheit), können Berechtigte bei der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu - SGK, Informationslinie ALO 170) das einmalige Bestattungsgeld (cenaze ödeneği) sowie die Hinterbliebenenrente (ölüm aylığı / dul-yetim aylığı) beantragen; Anträge sind auch elektronisch über das offizielle Staatsportal (e-Devlet Kapısı) möglich [8][9].
      • Erbschein (Mirasçılık Belgesi) und Erbschaftsteuererklärung (4 Monate): Für Bankkonten und Immobilien (Tapu) in der Türkei benötigen die Erben einen türkischen Erbschein (Mirasçılık Belgesi / Veraset İlamı), der beim türkischen Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) oder - sofern kein Auslands- oder Testamentsbezug eine gerichtliche Zuständigkeit erfordert - bei einem türkischen Notariat über den Berufsverband (Türkiye Noterler Birliği, Telefon +90 312 218 80 00) beantragt wird (die türkische Erbausschlagungsfrist reddi miras beträgt 3 Monate) [10]. Für Vermögen in der Türkei ist beim zuständigen Finanzamt (Vergi Dairesi) der türkischen Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı, Rufnummer ALO 189) die Erbschaft- und Übertragungssteuererklärung (Veraset ve İntikal Vergisi beyannamesi) einzureichen (Grundfrist 4 Monate; bei Tod im Ausland wie Österreich gelten je nach Wohnsitz der Erben nach Gesetz Nr. 7338 Fristen von 4, 6 oder 8 Monaten) [11].
    • Leistungen und automatisches Verlassenschaftsverfahren in Österreich:
      • Österreichische Hinterbliebenenpensionen (PVA / ÖGK): War die verstorbene Person in Österreich kranken- oder pensionsversichert (z. B. bei der Österreichischen Gesundheitskasse - ÖGK), prüfen Hinterbliebene Ansprüche auf Witwen-, Witwer- oder Waisenpensionen bzw. Abfindungen beim österreichischen Pensionsversicherungsträger (Pensionsversicherungsanstalt - PVA, Telefon +43 50303; bei Antragstellung binnen 6 Monaten nach dem Todestag erfolgt die Zuerkennung rückwirkend ab dem Folgetag des Todes) [12].
      • Automatisches Verlassenschaftsverfahren durch den Gerichtskommissär: Das österreichische Standesamt übermittelt jede Sterbeurkunde automatisch an das zuständige österreichische Bezirksgericht, das von Amts wegen ein Verlassenschaftsverfahren einleitet und eine zuständige Notarin oder einen Notar als Gerichtskommissär (organisiert über die Standesvertretung Österreichische Notariatskammer) mit der Todesfallaufnahme (Todesfallaufnahme) und Nachlassabwicklung beauftragt [1][13].

Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?

Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.

Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen

AT · authority

Offizielles österreichisches Behördenportal mit Informationen zu Totenbeschau, Anzeige des Todes beim Standesamt, ZPR, Sterbeurkunde und österreichischem Leichenpass.

Gesetzliche Berufsgruppenvertretung (WKO Fachverband der persönlichen Dienstleister / Bestatter) und Verzeichnis der konzessionierten Bestattungsunternehmen in Österreich.

TR · consular service

Türkisches Außenministerium und 24-Stunden-Konsular-Callcenter für die türkischen Generalkonsulate in Österreich (Wien, Salzburg, Bregenz) zur Ausstellung des Cenaze Nakil Belgesi und Sterbefallregistrierung.

Telefon: +90 312 292 29 29

Zentrale türkische Personenstandsbehörde (MERNİS / İlçe Nüfus Müdürlüğü) für die Registrierung von Sterbefällen und mehrsprachigen CIEC-Urkunden (Formül C).

Telefon: Alo 199 / +90 312 591 21 00

Österreichisches Außenministerium (BMEIA) mit Bürgerservice und 24-Stunden-Bereitschaftsdienst zu internationalen Leichenüberführungen und Urkundenfragen.

Telefon: +43 1 90115 3775 / +43 1 90115 4411

Türkische Grenz- und Küstengesundheitsbehörde (THSSGM) für die gesundheitspolizeiliche Kontrolle und Freigabe internationaler Leichentransporte bei der Einreise in die Türkei.

TR · pension or benefits body

Staatliche türkische Sozialversicherungsanstalt (SGK, ALO 170) für Bestattungsgeld (cenaze ödeneği) und Hinterbliebenenrenten (ölüm aylığı / dul-yetim aylığı).

Telefon: 170
TR · authority

Offizielles elektronisches Behördenportal der Türkei für Online-Anträge auf SGK-Bestattungsgeld und Hinterbliebenenrente.

TR · legal or notarial directory

Verband der türkischen Notariate für die Ausstellung von Erbscheinen (Mirasçılık Belgesi / Veraset İlamı) und Notarsuche.

Telefon: +90 312 218 80 00

Zentrale türkische Steuerverwaltung (GİB / Vergi Dairesi) für die Abgabe der Erbschaft- und Übertragungssteuererklärung (Veraset ve İntikal Vergisi beyannamesi).

Telefon: 189
AT · pension or benefits body

Österreichischer Pensionsversicherungsträger (PVA) für Anträge auf Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen sowie einmalige Abfindungen.

Telefon: +43 50303
AT · legal or notarial directory

Standesvertretung der österreichischen Notare, die im Auftrag des Bezirksgerichts als Gerichtskommissär das automatische Verlassenschaftsverfahren durchführen.

Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen

  1. [1]
    Todesfall in Österreich - Anzeige des Todes, Totenbeschau, Standesamt (ZPR) und Sterbeurkunde — oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt Österreich)
  2. [2]
    Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter (Fachverband der persönlichen Dienstleister) — Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
  3. [3]
    Cenaze Nakil İşlemleri (Konsularische Leichenüberführung in die Türkei) — T.C. Dışişleri Bakanlığı
  4. [4]
    Ölüm İşlemleri ve Çok Dilli Ölüm Belgesi (Formül C) — T.C. İçişleri Bakanlığı Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü (NVİ)
  5. [5]
    Todesfall und Überführung - Rechtliche und konsularische Informationen — oesterreich.gv.at / Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA)
  6. [6]
    Bürgerservice und konsularischer Notruf des BMEIA — oesterreich.gv.at / Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA)
  7. [7]
    Yurtdışından Getirilen Cenaze İşlemleri Yönergesi (Grenzgesundheitliche Kontrolle von Leichentransporten) — T.C. Sağlık Bakanlığı Türkiye Hudut ve Sahiller Sağlık Genel Müdürlüğü (THSSGM)
  8. [8]
    Cenaze Ödeneği ve Ölüm Aylığı (Dul-Yetim Aylığı) — Sosyal Güvenlik Kurumu (SGK)
  9. [9]
    Gelir, Aylık, Ödenek Talep Belgesinin Verilmesi (Ölüm Yardımı ve Dul/Yetim Aylığı) — e-Devlet Kapısı (turkiye.gov.tr)
  10. [10]
    Mirasçılık Belgesi Verilmesi İşlemleri (Veraset İlamı) — Türkiye Noterler Birliği (TNB)
  11. [11]
    Veraset ve İntikal Vergisi Kanunu Nr. 7338 und Erklärungsfristen — Gelir İdaresi Başkanlığı (GİB)
  12. [12]
    Pensionen für Hinterbliebene - Witwen-, Witwer- und Waisenpension — Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
  13. [13]
    Verlassenschaftsverfahren - Ablauf, Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär und Einantwortung — oesterreich.gv.at (Bundesministerium für Justiz)

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“Um Ihnen noch gezielter weiterhelfen zu können: 1. In welchem österreichischen Bundesland (bzw. welcher Gemeinde) ist der Sterbefall eingetreten, und in welche Provinz oder Stadt in der Türkei bestehen Bezüge? 2. Planen Sie eine Überführung in die Türkei oder eine lokale Bestattung in Österreich?”

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Wie diese Seite erstellt wurde

Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.

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