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Grenzüberschreitender Korridor: Deutschland (DE) ↔ Frankreich (FR)14 amtliche Quellen geprüft (2026-10-30)Sprache: DeutschRead in English →

Todesfall in Deutschland (Frankreich): Offizielle 5-Schritte-Checkliste

Benötigen Sie einen auf Ihre genaue Gemeinde oder Familiensituation zugeschnittenen Leitfaden?

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Unser aufrichtiges Beileid zum Tod Ihres Familienangehörigen. Wenn eine Person mit französischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzbindung an Frankreich in Deutschland verstirbt, richten sich die ärztliche Leichenschau, die standesamtliche Erstbeurkundung und die Ausstellung des Leichenpasses nach deutschem Recht, während die Eintragung in das französische Personenstandsregister sowie die Bestattungs-, Renten- und Nachlassverfahren in Frankreich den französischen Bestimmungen folgen.

Nachfolgend finden Sie die fünf wesentlichen offiziellen Schritte in chronologischer Reihenfolge:

Offizielle 5-Schritte-Checkliste

Öffentlicher Orientierungsleitfaden
  1. 1

    Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung in Deutschland (unmittelbar)

    Der Tod muss zunächst in Deutschland durch eine Ärztin oder einen Arzt im Rahmen der gesetzlichen Leichenschau festgestellt werden, damit die amtliche Todesbescheinigung (Totenschein mit vertraulichem und nicht-vertraulichem Teil) ausgestellt wird [1][2]:

    • Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz: Die behandelnde Einrichtung veranlasst die ärztliche Leichenschau sowie die Ausstellung der Todesbescheinigung direkt vor Ort und übernimmt die erste Versorgung in der hauseigenen Kühlkammer [1][2].
    • Sterbefall zu Hause, im Hotel oder an einem öffentlichen Ort: Verständigen Sie umgehend den ärztlichen Bereitschaftsdienst (bundesweite Rufnummer 116 117), den Rettungsdienst (Notruf 112) oder die Hausarztpraxis, um die Leichenschau durchzuführen [2]. Erst nach Vorliegen der ärztlichen Todesbescheinigung darf ein Bestattungsunternehmen die verstorbene Person abholen und in eine Leichenhalle überführen.
    • Ungeklärte oder nicht-natürliche Todesursache: Bescheinigt die Ärztin oder der Arzt eine ungeklärte oder nicht-natürliche Todesart (etwa bei einem plötzlichen Todesfall oder Unfall), werden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Vor einer Einäscherung, Erdbestattung oder Auslandsüberführung nach Frankreich muss in diesem Fall zwingend die schriftliche Freigabe der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft vorliegen [1][2].
  2. 2

    Versicherungen prüfen, Bestattungsunternehmen beauftragen und französische Konsularbehörden kontaktieren

    Prüfen Sie vor der Vergabe kostenpflichtiger Einzelaufträge umgehend, ob für die verstorbene Person eine Reise- oder Rückführungsversicherung (assurance voyage / assistance rapatriement), eine Kreditkarten-Beistandsleistung oder eine französische Vorsorgeversicherung (contrat obsèques oder mutuelle) bestand, die den Rücktransport organisiert und finanziert [6][7]:

    • Koordination zwischen Bestattungsunternehmen in Deutschland und Frankreich: Unter Beachtung der jeweiligen deutschen Landesbestattungsgesetze und des deutschen Friedhofszwangs beauftragen Sie ein zugelassenes Bestattungsunternehmen in Deutschland, das bei einer Überführung eng mit einem in Frankreich präfektoral zugelassenen Bestattungsunternehmen (opérateur funéraire habilité en préfecture) zusammenarbeitet [2][7][8].
    • Neutrale Berufsverbände: Clarvia spricht keine Empfehlungen für kommerzielle Anbieter aus und nimmt keine Bewertungen oder Rankings vor. Ein qualifiziertes Bestattungsunternehmen in Deutschland finden Sie über den deutschen Berufsverband (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., Telefon +49 211 16008-10, 24-Stunden-Notfallnummer +49 211 16008-86, E-Mail [email protected]) [2]. In Frankreich können Sie zur Suche nach einem zugelassenen Bestattungsunternehmen die französischen Fachverbände kontaktieren: den Verband (Fédération Nationale du Funéraire, Telefon +33 1 55 43 30 00, E-Mail [email protected]) [3] oder den Verband (Fédération Française des Pompes Funèbres, Telefon +33 1 46 60 24 24) [4].
    • Kontakt zu den französischen Konsularbehörden: Informieren Sie die konsularische Vertretung Frankreichs in Deutschland (Ambassade de France à Berlin, Telefon +49 30 590 03 90 00) oder in dringenden Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten das Krisenzentrum des französischen Außenministeriums (Ministère de l'Europe et des Affaires étrangères - MEAE / France Diplomatie) über die Dienststelle (Centre de crise et de soutien, 24-Stunden-Rufnummer +33 1 53 59 11 10) [5][6][7].
  3. 3

    Standesamtliche Beurkundung in Deutschland und Transkription für Frankreich

    Nach § 28 des deutschen Personenstandsgesetzes (PStG) muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des deutschen Sterbeortes angezeigt werden [1]:

    • Anzeige beim deutschen Standesamt: Bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim erfolgt die schriftliche Anzeige durch die Einrichtung; andernfalls übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Meldung beim Standesamt unter Vorlage der Todesbescheinigung, des französischen Personalausweises (carte nationale d'identité) oder Reisepasses (passeport) der verstorbenen Person sowie der Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde oder französisches Familienbuch livret de famille) [1][5].
    • Sterbeurkunde und mehrsprachiges Formblatt C: Beantragen Sie beim deutschen Standesamt neben deutschen Sterbeurkunden mehrere mehrsprachige Auszüge aus dem Sterbeeintrag auf Formblatt C (extrait plurilingue d'acte de décès Formule C) gemäß dem Wiener CIEC-Übereinkommen von 1976 [1][5]. Da sowohl Deutschland als auch Frankreich Vertragsstaaten dieses Übereinkommens sind und zudem die EU-Verordnung 2016/1191 gilt, wird das Formblatt C in Frankreich direkt ohne Apostille und ohne vereidigte Übersetzung anerkannt [5].
    • Zentrale Transkription im französischen Personenstandsregister (transcription de l'acte de décès): Während ein Todesfall innerhalb Frankreichs innerhalb von 24 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) beim Rathaus (mairie du lieu de décès) gemäß den Vorgaben des Portals (Service-Public.fr, Telefon 3939 aus Frankreich bzw. +33 1 73 60 39 39 aus dem Ausland) gemeldet wird [7], ist für alle Sterbefälle französischer Staatsangehöriger in ganz Deutschland zentral die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin (Ambassade de France à Berlin, Section consulaire - Service de l'état civil, Pariser Platz 5, 10117 Berlin) zuständig [5]. Der Antrag auf kostenlose Übertragung (transcription) der deutschen Sterbeurkunde in die französischen Personenstandsregister (wodurch die französische Sterbeurkunde ausgestellt, das livret de famille ergänzt und das INSEE-Register aktualisiert wird) wird per Post mit dem Original der deutschen Sterbeurkunde (bzw. Formblatt C) und dem Nachweis der französischen Staatsangehörigkeit nach Berlin gesandt [5][6][7].
  4. 4

    Wahl zwischen Überführung nach Frankreich und Bestattung in Deutschland

    Je nach Wunsch der verstorbenen Person und der Familie koordiniert das Bestattungsunternehmen einen der beiden Wege:

    • Option A - Internationale Überführung des Leichnams oder der Urne nach Frankreich:
      • Deutscher Leichenpass und internationales Abkommen: Sowohl Deutschland als auch Frankreich wenden das Internationale Berliner Abkommen über die Leichenbeförderung von 1937 (ergänzt durch die europäischen Überführungsregeln wie das Straßburger Übereinkommen) an [7][8]. Für den Transport eines Leichnams stellt die zuständige deutsche Behörde des Sterbeortes (Ordnungsamt, Standesamt oder Gesundheitsamt) auf Grundlage der Todesbescheinigung und der Sterbeurkunde einen mehrsprachigen Leichenpass (laissez-passer mortuaire) aus; der Leichnam wird hierfür in einem vorschriftsmäßig verlöteten Zinksarg (cercueil hermétique) eingesargt (gegebenenfalls mit konservierender Behandlung soins de conservation je nach Transportweg) [2][7][8]. Während bei einer Ausfuhr aus Frankreich ein präfektoraler Erlass (arrêté préfectoral de laissez-passer mortuaire) erforderlich ist, genügt für die Einfuhr aus Deutschland nach Frankreich der deutsche Leichenpass zusammen mit der Sterbeurkunde und der Bestattungs- bzw. Kremationsgenehmigung des Bürgermeisters (maire) der französischen Zielgemeinde [7][8].
      • Überführung einer Urne nach Einäscherung in Deutschland: Wegen des deutschen Friedhofszwangs gibt ein deutsches Krematorium die versiegelte Urne nur gegen einen Nachweis über die geplante Beisetzung bzw. an ein beauftragtes Bestattungsunternehmen frei; für die Einfuhr nach Frankreich werden die Sterbeurkunde und die Einäscherungsbescheinigung (certificat de crémation) mitgeführt [2][7][8].
    • Option B - Erdbestattung oder Feuerbestattung in Deutschland: Erfolgt die Bestattung in Deutschland, richten sich Wartefrist (meist frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt), obligatorische zweite Leichenschau vor einer Feuerbestattung und Friedhofspflicht nach dem jeweiligen deutschen Landesbestattungsgesetz [2].
  5. 5

    Hinterbliebenenleistungen, Krankenkassen, Steuern und Nachlass in Frankreich und Deutschland

    Mithilfe der mehrsprachigen Sterbeurkunde (Formblatt C) und der transkribierten französischen Sterbeurkunde leiten Sie die weiteren Schritte in beiden Staaten ein:

    • Verfahren in Frankreich:
      • Krankenversicherung (capital décès) und Rentenkassen (pension de réversion): War die verstorbene Person im französischen Sozialversicherungssystem versichert oder bezog sie französische Renten, melden Sie den Todesfall an die französische Krankenversicherung (Assurance Maladie, CPAM / ameli.fr, Telefon 3646 aus Frankreich bzw. +33 1 84 90 36 46 aus dem Ausland) zur Prüfung eines Sterbegeldanspruchs (capital décès) [9] sowie an die Rentenversicherung (Assurance Retraite, CNAV, Telefon 3960 bzw. +33 9 71 10 39 60 aus dem Ausland) und die Zusatzversorgung Agirc-Arrco zur Beantragung der Hinterbliebenenrente (pension de réversion) [10].
      • Notarielle Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuerfrist in Frankreich: Für Vermögenswerte oder einen letzten Wohnsitz in Frankreich zieht die Familie eine französische Notarin oder einen Notar über die Standesorganisation (Notaires de France, Telefon +33 1 44 90 30 00) zur Erstellung des Erbnachweises (acte de notoriété) und zur Nachlassabwicklung hinzu [7][11]. Bei einem Sterbefall außerhalb Frankreichs (in Deutschland) beträgt die Frist zur Abgabe der französischen Erbschaftsteuererklärung (déclaration de succession bei der Finanzverwaltung Direction générale des Finances publiques) nach Artikel 641 Code général des impôts 12 Monate ab dem Todestag (statt 6 Monate bei einem Tod in Frankreich) [7].
    • Verfahren in Deutschland:
      • Deutsche Rentenversicherung und Sterbevierteljahr: Bestand ein Rentenbezug oder eine Versicherungszeit in Deutschland, informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung (kostenfreie Servicenummer 0800 1000 4800 aus Deutschland bzw. +49 30 865 0 aus dem Ausland) wegen einer Witwen-, Witwer- oder Waisenrente [12] sowie unverzüglich den Renten Service der Deutschen Post (Telefon +49 221 569 2777), bei dem hinterbliebene Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod den Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen können [12][13].
      • Krankenkasse, Banken und deutsches Nachlassgericht: Melden Sie den Todesfall einer etwaigen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und deutschen Banken (die bei Vorlage der Sterbeurkunde Bestattungsrechnungen vorab aus dem Nachlasskonto begleichen können). Bei letztem gewöhnlichen Aufenthalt oder Nachlassvermögen in Deutschland ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht für die Testamentseröffnung über das amtliche Register (Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer, Telefon 0800 3550700) sowie für die Erteilung eines deutschen Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses (nach der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012) zuständig [14].

Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?

Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.

Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen

FR · consular service

Zentrale Konsularabteilung der Französischen Botschaft in Berlin (Service de l'état civil) für die landesweite Transkription in Deutschland ausgestellter Sterbeurkunden in das französische Personenstandsregister.

Telefon: +49 30 590 03 90 00
FR · consular service

24-Stunden-Krisen- und Unterstützungszentrum des französischen Ministeriums für Europa und Auswärtige Angelegenheiten (MEAE) bei Todesfällen französischer Staatsangehöriger im Ausland.

Telefon: +33 1 53 59 11 10
DE · professional directory

Deutscher Berufsverband zur Suche nach qualifizierten Bestattungsunternehmen für Bestattungen in Deutschland und internationale Überführungen nach Frankreich.

Telefon: +49 211 16008-10 / +49 211 16008-86E-Mail: [email protected]
FR · professional directory

Französischer Berufsverband zugelassener Bestattungsunternehmen (opérateurs funéraires habilités) für die Aufnahme einer Überführung und Bestattung in Frankreich.

Telefon: +33 1 55 43 30 00E-Mail: [email protected]
FR · professional directory

Nationaler französischer Fachverband von Bestattungsunternehmen für Bestattungen und Überführungen in Frankreich.

Telefon: +33 1 46 60 24 24
FR · authority

Offizielles Verwaltungsportal der französischen Regierung zu Todesfällen im Ausland, Überführungen, Standesamtsverfahren und Nachlassfristen.

Telefon: 3939 / +33 1 73 60 39 39
FR · health service

Französische gesetzliche Krankenversicherung (CPAM / ameli.fr) für die Meldung des Todesfalls und Anträge auf das französische Sterbegeld (capital décès).

Telefon: 3646 / +33 1 84 90 36 46
FR · pension or benefits body

Französische Rentenversicherung (CNAV) für die Todesfallmeldung und Anträge auf französische Hinterbliebenenrente (pension de réversion).

Telefon: 3960 / +33 9 71 10 39 60
FR · legal or notarial directory

Oberster Rat des französischen Notariats und offizielles Notarverzeichnis für die Abwicklung von Nachlässen in Frankreich.

Telefon: +33 1 44 90 30 00
DE · pension or benefits body

Träger der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung für Sterbefallmeldungen und Anträge auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten.

Telefon: 0800 1000 4800 / +49 30 865 0
DE · pension or benefits body

Stelle für die unverzügliche Abmeldung deutscher Rentenzahlungen und die Beantragung des Vorschusses für das Sterbevierteljahr innerhalb von 30 Tagen.

Telefon: +49 221 569 2777

Amtliches Register der Bundesnotarkammer zur Ermittlung in Deutschland verwahrter Verfügungen von Todes wegen.

Telefon: 0800 3550700

Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen

  1. [1]
    Personenstandsgesetz (PStG) § 28 Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt — Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)
  2. [2]
    Kontakt und Soforthilfe im Trauerfall - Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. — Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
  3. [3]
    Mentions légales et coordonnées - Fédération Nationale du Funéraire (FNF) — Fédération Nationale du Funéraire
  4. [4]
    Contacter la Fédération Française des Pompes Funèbres (FFPF) — Fédération Française des Pompes Funèbres
  5. [5]
    Décès en Allemagne : transcription et déclaration dans les registres de l'état civil français — Ambassade de France à Berlin (de.diplomatie.gouv.fr)
  6. [6]
    Déclarer un décès à l'étranger et assistance du Centre de crise et de soutien (CDCS) — Ministère de l'Europe et des Affaires étrangères (France Diplomatie)
  7. [7]
    Décès d'un proche à l'étranger : formalités, rapatriement et démarches en France (F911) — Direction de l'information légale et administrative (Service-Public.fr)
  8. [8]
    Transport d'un corps avant ou après mise en bière et laissez-passer mortuaire (F35706) — Service-Public.fr
  9. [9]
    Déclarer le décès d'un proche et demander le capital décès — L'Assurance Maladie (ameli.fr)
  10. [10]
    Déclarer le décès d'un retraité et demander une retraite de réversion — Assurance Retraite (CNAV)
  11. [11]
    Règlement des successions et annuaire officiel des notaires — Conseil supérieur du notariat (Notaires de France)
  12. [12]
    Renten für Hinterbliebene - Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente — Deutsche Rentenversicherung
  13. [13]
    Renten Service der Deutschen Post - Todesfall melden und Sterbevierteljahr beantragen — Deutsche Post AG - Renten Service
  14. [14]
    Zentrales Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer — Bundesnotarkammer / Serviceportal Bund

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Wie diese Seite erstellt wurde

Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.

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