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Grenzüberschreitender Korridor: Deutschland (DE) ↔ Türkei (TR)11 amtliche Quellen geprüft (2026-10-30)Sprache: DeutschRead in English →

Schwere Krankheit & Vorsorge zwischen Deutschland und der Türkei: Offizielle Checkliste in 5 Schritten

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Die Diagnose einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung stellt Ihre Familie vor große medizinische und organisatorische Herausforderungen. Wenn Bezüge sowohl zu Deutschland als auch zur Türkei bestehen, ist es besonders wichtig, Versorgungswege, Vollmachten und Nachlassfragen zu regeln, solange die erkrankte Person voll geschäftsfähig und einwilligungsfähig ist, da deutsche und türkische Behörden sowie Banken teils getrennte Urkunden verlangen. Nachfolgend finden Sie die fünf wichtigsten offiziellen Schritte in der richtigen Reihenfolge.

Offizielle 5-Schritte-Checkliste

Öffentlicher Orientierungsleitfaden
  1. 1

    Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland sowie Krankenversicherungsschutz bei einem Umzug in die Türkei klären

    Wenden Sie sich zunächst an das behandelnde Ärzteteam oder den Krankenhaussozialdienst in Deutschland, um die lückenlose Symptom- und Schmerzlinderung einzuleiten [1][2]:

    • Versorgung in Deutschland (SAPV, Hospiz und Pflegegrad-Eilverfahren): Bei komplexen Symptomen kann die Hausarztpraxis oder das Krankenhaus eine Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV nach § 37b SGB V) verordnen, die eine 24-Stunden-Betreuung durch ein multiprofessionelles Palliativteam zu Hause ermöglicht und von der Krankenkasse getragen wird [1]. Alternativ oder ergänzend unterstützen ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize; bundesweite Anlaufstellen vermittelt der Dachverband Deutscher Hospiz- und PalliativVerband unter 030 82 00 758-0 oder per E-Mail an [email protected] [2]. Stellen Sie parallel bei der Pflegekasse einen Erst- oder Höherstufungsantrag auf einen Pflegegrad mit dem ausdrücklichen schriftlichen Hinweis auf die Palliativsituation: Nach § 18 Abs. 3 Satz 3 SGB XI (in Verbindung mit § 18a SGB XI) muss der Medizinische Dienst die Begutachtung innerhalb einer Woche durchführen, wenn die erkrankte Person ambulant palliativ versorgt wird oder sich in einem Hospiz befindet [3].
    • Bei geplanter Weiterversorgung oder Rückkehr in die Türkei (Formular T/A 11 und Transportfähigkeit): Möchte Ihr Familienangehöriger die letzte Lebensphase in der Türkei verbringen, muss vor der Abreise der Versicherungsschutz mit der deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sowie anhand der Merkblätter der Verbindungsstelle (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) geklärt werden [4]. Für einen vorübergehenden Aufenthalt stellt die Krankenkasse die Anspruchsbescheinigung T/A 11 (auch A/T 11 genannt) nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen aus [4][5]. Dieses Formular muss in der Türkei bei einer Zweigstelle der staatlichen Sozialversicherung (Sosyal Güvenlik Kurumu - SGK) vorgelegt werden, um eine YUPASS-Nummer für Behandlungen in türkischen Vertragskrankenhäusern zu erhalten [4][5]. Beachten Sie, dass darüber nur Leistungen nach türkischem Kassenrecht abgedeckt sind, ein medizinischer Krankenrücktransport nach Deutschland nicht eingeschlossen ist, bei dauerhafter Wohnsitzverlegung in die Türkei der Anspruch auf deutsches Pflegegeld in der Regel entfällt und vorab eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung (Fit-to-fly) eingeholt werden muss [4][5].
  2. 2

    Schriftliche Patientenverfügung und Behandlungsplanung für Deutschland und die Türkei erstellen

    Solange die erkrankte Person einwilligungsfähig ist, sollte sie ihre medizinischen Wünsche schriftlich festhalten [6]:

    • Patientenverfügung nach § 1827 BGB: In Deutschland legt eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Patientenverfügung verbindlich fest, in welche ärztlichen Maßnahmen (etwa künstliche Beatmung, Ernährung oder Reanimation) am Lebensende eingewilligt wird oder welche abgelehnt werden [6]. Das Bundesministerium der Justiz stellt hierfür rechtssichere Textbausteine und Formulierungshilfen kostenfrei zur Verfügung [6].
    • Notfallbogen und grenzüberschreitende Dokumentation: Lassen Sie durch das SAPV-Team oder die Hausarztpraxis zusätzlich einen palliativmedizinischen Notfallbogen für den Rettungsdienst erstellen [1][6]. Falls ein Aufenthalt in der Türkei geplant ist, sollten die aktuellen Arztbriefe, der Medikationsplan (insbesondere für stark wirksame Schmerzmittel) sowie die dokumentierten Behandlungswünsche in beglaubigter türkischer Übersetzung mitgeführt werden, damit türkische Behandlungsteams über das Therapieziel und die benannten Vertrauenspersonen informiert sind [5][6].
  3. 3

    Rechtssichere Vollmachten getrennt für Deutschland und die Türkei errichten

    Da eine privatschriftliche deutsche Vollmacht von türkischen Banken und Behörden nicht anerkannt wird, sollten bei voller Geschäftsfähigkeit zwei getrennte Vollmachten errichtet werden [6][7]:

    • Für Deutschland (Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung): Mit einer deutschen Vorsorgevollmacht (ergänzt durch eine Betreuungsverfügung) bevollmächtigt die erkrankte Person eine oder mehrere Vertrauenspersonen für Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Behörden- und Vermögensangelegenheiten [6]. Für Immobiliengeschäfte in Deutschland ist eine notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung erforderlich; für deutsche Bankkonten sollte zusätzlich eine Kontovollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) direkt bei der Bank hinterlegt werden [6]. Lassen Sie die Vorsorgevollmacht beim Register (Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 3550500 registrieren, damit Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen sowie Ärzte im Ernstfall sofort Kenntnis davon erhalten [8].
    • Für die Türkei (Düzenleme Şeklinde Vekâletname): Für Bankkonten, Rentenangelegenheiten (SGK), Grundbuchgeschäfte (Tapu) und Behördengänge in der Türkei benötigt die Vertrauensperson eine nach türkischem Notariatsrecht errichtete Vollmacht in Aufnahmeform (Düzenleme Şeklinde Vekâletname) [7]. Diese kann nach vorheriger Online-Antragstellung und Terminbuchung persönlich beim örtlich zuständigen Konsulat (Türkisches Generalkonsulat) in Deutschland (das Konsularische Callcenter für Deutschland ist rund um die Uhr unter +49 30 30 80 70 90 erreichbar, international unter +90 312 292 29 29) beurkundet werden [7]. Mitzubringen sind das gültige Ausweisdokument (T.C. Kimlik Kartı, Mavi Kart oder Reisepass), biometrische Passbilder sowie die Personaldaten der bevollmächtigten Person; bei schwerer Erkrankung oder höherem Alter verlangen die türkischen Konsulate regelmäßig ein tagesaktuelles fachärztliches Attest über die volle Geschäftsfähigkeit (Akıl Sağlığı Raporu) [7].
  4. 4

    Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige in Deutschland nutzen

    Berufstätige Angehörige in Deutschland können gesetzliche Freistellungs- und Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen, zu denen das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter 030 20 17 91 31 oder per E-Mail an [email protected] berät [9]:

    • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Arbeitstage): Um in einer akuten Pflegesituation die Versorgung zu organisieren, können Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und bei der Pflegekasse der erkrankten Person Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragen [9].
    • Pflegezeit in der letzten Lebensphase und Familienpflegezeit: Nach dem Pflegezeitgesetz haben Beschäftigte (in Betrieben ab 16 Beschäftigten) Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu drei Monaten zur Begleitung einer nahen angehörigen Person in der letzten Lebensphase - auch dann, wenn die Versorgung in einem stationären Hospiz erfolgt [9]. Für die häusliche Pflege besteht zudem Anspruch auf bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit (in Betrieben ab 26 Beschäftigten), ergänzt durch die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben [9].
  5. 5

    Grenzüberschreitenden Nachlass, Bankkonten und Bestattungswünsche zwischen Deutschland und der Türkei ordnen

    Ordnen Sie frühzeitig die Vermögens- und Nachlassunterlagen, da im deutsch-türkischen Verhältnis besondere kollisionsrechtliche Regeln gelten [10][11]:

    • Nachlassspaltung bei Immobilien beachten: Nach dem weiterhin geltenden deutsch-türkischen Nachlassabkommen von 1929 (Anlage zu Artikel 20 des Konsularvertrags) sowie dem türkischen internationalen Privatrecht (MÖHUK Art. 20) unterliegt unbewegliches Vermögen zwingend dem Recht des Staates, in dem sich die Immobilie befindet (lex rei sitae), worauf die Auslandsvertretungen (Deutsche Vertretungen in der Türkei) hinweisen [10]. Immobilien in der Türkei werden daher unabhängig von der Staatsangehörigkeit immer nach türkischem Erbrecht (einschließlich der türkischen Pflichtteilsregeln und eines türkischen Erbscheins - Veraset İlamı) vererbt, während für bewegliches Vermögen (wie Bankkonten) an die Staatsangehörigkeit bzw. eine Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung angeknüpft wird [10]. Da bestimmte deutsche Testamentsformen (wie das gemeinschaftliche Berliner Testament) in der Türkei rechtliche Probleme auslösen können, empfiehlt sich eine notarielle Beratung in Deutschland und die amtliche Verwahrung des Testaments mit Registrierung im Register (Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer) unter 0800 3550700 [10][11].
    • Bestattungswünsche und Überführungsvorsorge (Cenaze Fonu): Klären Sie mit Ihrem Familienangehörigen, ob eine Bestattung in Deutschland oder eine Überführung in die Türkei gewünscht ist, und prüfen Sie, ob eine Mitgliedschaft in einem Bestattungshilfeverein (Cenaze Fonu, beispielsweise über DITIB oder IGMG) oder eine Sterbegeldversicherung besteht, die im Todesfall die behördlichen Formalitäten und den internationalen Transport koordiniert [7][10].

Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?

Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.

Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen

Bundesweiter Dachverband der Hospiz- und Palliativarbeit mit Wegweiser zu lokalen SAPV-Teams, ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen.

Telefon: 030 82 00 758-0E-Mail: [email protected]

Offizielle Verbindungsstelle der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) für das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen und den Vordruck T/A 11.

Bundesministerium mit offiziellen Textbausteinen zur Patientenverfügung sowie amtlichen Mustern für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Gesetzliches Register der Bundesnotarkammer zur bundesweiten Registrierung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Telefon: 0800 3550500
TR · consular service

Konsularisches Portal und Callcenter der türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland für die Beurkundung türkischer Notarvollmachten (Vekâletname).

Telefon: +49 30 30 80 70 90

Offizielles Beratungstelefon des BMFSFJ zu Pflegeunterstützungsgeld, kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, Pflegezeit in der letzten Lebensphase und Familienpflegezeit.

Telefon: 030 20 17 91 31E-Mail: [email protected]
DE · consular service

Offizielle Informationen des Auswärtigen Amtes zum deutsch-türkischen Nachlassabkommen von 1929, zur Nachlassspaltung bei Immobilien und zum Erbscheinverfahren.

Offizielles Register der Bundesnotarkammer zur Erfassung amtlich verwahrter Testamente und Erbverträge.

Telefon: 0800 3550700

Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen

  1. [1]
    Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (SAPV nach § 37b SGB V) — Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  2. [2]
    Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) - Kontakt und Beratung — Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.
  3. [3]
    Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Begutachtungsfristen bei Palliativversorgung und Hospiz — Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  4. [4]
    Merkblatt Urlaub und Aufenthalt in der Türkei - Krankenversicherungsschutz (T/A 11 und SGK) — GKV-Spitzenverband / Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
  5. [5]
    Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise - Medizinische Versorgung und Sozialversicherungsabkommen — Auswärtiges Amt
  6. [6]
    Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung - Formulare und Textbausteine — Bundesministerium der Justiz (BMJ)
  7. [7]
    Konsularische Notariatsdienste (Vekâletname) und Konsularisches Callcenter — Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei (konsolosluk.gov.tr)
  8. [8]
    Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer — Bundesnotarkammer / Serviceportal Bund
  9. [9]
    Wege zur Pflege - Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit — Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
  10. [10]
    Erbrecht und Nachlassabkommen im deutsch-türkischen Verhältnis — Deutsche Vertretungen in der Türkei (Auswärtiges Amt)
  11. [11]
    Zentrales Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer — Bundesnotarkammer / Serviceportal Bund

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Wie diese Seite erstellt wurde

Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.

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