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Grenzüberschreitend: Griechenland (GR) ↔ Deutschland (DE)10 amtliche Quellen geprüft (2026-10-30)Sprache: DeutschRead in English →

Todesfall in Griechenland (Deutschland): Offizielle 5-Schritte-Checkliste

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Unser aufrichtiges Beileid zum Verlust Ihres Familienangehörigen. Wenn eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzbezug zu Deutschland in Griechenland verstirbt, erfolgen die ärztliche Todesbescheinigung und die standesamtliche Beurkundung zunächst in der griechischen Sterbegemeinde, während ein zugelassenes Bestattungsunternehmen die Abstimmung mit den griechischen Gesundheitsbehörden, den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland und einem empfangenden Bestattungsunternehmen in Deutschland für die internationale Überführung oder eine Bestattung vor Ort übernimmt [1][2][3]. Nachfolgend finden Sie die offizielle Checkliste in fünf Schritten.

Offizielle 5-Schritte-Checkliste

Öffentlicher Orientierungsleitfaden
  1. 1

    Ärztliche Todesbescheinigung sowie Notfall- oder rechtsmedizinische Freigabe in Griechenland einholen

    Bevor die standesamtliche Registrierung, eine Erdbestattung, eine Einäscherung oder eine internationale Überführung stattfinden kann, muss eine zugelassene Ärztin bzw. ein zugelassener Arzt oder die Rechtsmedizin in Griechenland die amtliche ärztliche Todesbescheinigung (Ιατρικό Πιστοποιητικό Θανάτου) ausstellen [1][2][3]:

    • Sterbefall in einem griechischen Krankenhaus oder einer Klinik: Verstirbt eine Person in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus in Griechenland (beispielsweise in Athen, Thessaloniki, Heraklion oder auf Rhodos), stellt die behandelnde Krankenhausärztin bzw. der behandelnde Krankenhausarzt den Tod fest, füllt die ärztliche Todesbescheinigung (Ιατρικό Πιστοποιητικό Θανάτου) mit der genauen medizinischen Todesursache aus und veranlasst die Überführung in die Prosektur des Krankenhauses bis zum Eintreffen des beauftragten Bestattungsunternehmens [2][3]. Legen Sie den deutschen Reisepass oder Personalausweis der verstorbenen Person vor, damit die Personalien in den griechischen und deutschen Registern exakt übereinstimmen [1][2].
    • Sterbefall im Hotel, in einer Privatwohnung, am Strand oder an einem öffentlichen Ort: Verständigen Sie unverzüglich das Nationale Zentrum für Soforthilfe (EKAB unter 166), die europäische Notrufnummer (112) sowie die griechische Polizei (100) (oder die griechische Küstenwache unter 108, falls der Tod auf See oder an einem Strand eingetreten ist) [1][2].
    • Rechtsmedizinische Obduktion (Ιατροδικαστική Υπηρεσία) bei plötzlichen, unbeaufsichtigten oder ausländische Staatsangehörige betreffenden Todesfällen: Nach griechischem Recht ordnet die Polizei oder Küstenwache bei jedem Todesfall außerhalb eines Krankenhauses ohne vorherige ärztliche Behandlung, bei plötzlicher oder ungeklärter Todesursache sowie bei ausländischen Staatsangehörigen, sofern die griechischen Behörden eine rechtsmedizinische Klärung verlangen, zwingend eine rechtsmedizinische Untersuchung und Obduktion durch den regionalen Rechtsmedizinischen Dienst (Ιατροδικαστική Υπηρεσία) des Justizministeriums an (etwa in Athen, Piräus, Thessaloniki oder auf Kreta) [1]. Nach Abschluss der Untersuchung stellt die Rechtsmedizin die ärztliche Todesbescheinigung und die Freigabe zur Bestattung bzw. Überführung aus [1][2].
  2. 2

    Versicherungsschutz prüfen, zugelassene Bestattungsunternehmen in Griechenland und Deutschland beauftragen und deutsche Auslandsvertretungen kontaktieren

    Prüfen Sie vor der eigenständigen Unterzeichnung eines Bestattungsvertrags, ob Ihr Familienangehöriger über eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport im Todesfall, einen Kreditkartenschutz oder einen Automobilclub-Schutzbrief verfügte, und kontaktieren Sie in diesem Fall zuerst die 24-Stunden-Notrufzentrale des Versicherers [1]. Bitte beachten Sie, dass die deutschen Auslandsvertretungen keine Bestattungs-, Einäscherungs- oder Überführungskosten übernehmen oder vorstrecken können [1].

    • Beauftragung eines zugelassenen griechischen Bestattungsunternehmens (Γραφείο Τελετών): In Griechenland holt ein zugelassenes griechisches Bestattungsunternehmen (Γραφείο Τελετών) die verstorbene Person aus dem Krankenhaus oder der Rechtsmedizin ab, meldet den Sterbefall beim örtlichen Standesamt an und organisiert die Einbalsamierung, den luftdicht verlöteten Sarg sowie die Luft- oder Straßentransportgenehmigungen [1][2][3].
    • Koordination mit einem empfangenden Bestattungsunternehmen in Deutschland: Für eine Überführung nach Deutschland kann die Familie ein empfangendes deutsches Bestattungsunternehmen am Zielort beauftragen, das direkt mit einem griechischen Partnerbestatter unter Beachtung der jeweiligen Landesbestattungsgesetze und des deutschen Friedhofszwangs zusammenarbeitet [1][4]. Ein qualifiziertes deutsches Bestattungsunternehmen finden Sie über den Berufsverband (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., Telefon +49 211 16008-10, 24-Stunden-Notfallnummer +49 211 16008-86, E-Mail [email protected]) [4]. Clarvia nennt offizielle Verzeichnisse und konsularische Informationsquellen ausschließlich zur Orientierung und gibt keine Empfehlungen, Bewertungen oder Rankings für bestimmte Anbieter ab.
    • Kontakt zur Deutschen Botschaft Athen oder zum Generalkonsulat Thessaloniki: Wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft Athen, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen, Karaoli & Dimitriou 3, 106 75 Athen; Telefon +30 210 7285 111, konsularischer Bereitschaftsdienst in dringenden Notfällen +30 210 7285 264) oder für Nordgriechenland an das Deutsche Generalkonsulat in Thessaloniki (Telefon +30 2310 251 120) [1]. Die deutschen Auslandsvertretungen stellen unverbindliche Listen ortsansässiger, mit internationalen Überführungen vertrauter Bestattungsunternehmen zur Verfügung und unterstützen bei Vollmachten der nächsten Angehörigen, wenn die Familie in Deutschland bleibt [1].
  3. 3

    Sterbefall innerhalb von 24 Stunden beim griechischen Standesamt beurkunden und mehrsprachige Auszüge für Deutschland beantragen

    Nach dem griechischen Personenstandsgesetz (Gesetz 344/1976) muss ein Sterbefall in Griechenland innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes (bzw. innerhalb von 24 Stunden nach Freigabe durch die Rechtsmedizin) angezeigt werden [2][3]:

    • Griechische Sterbeurkunde (Ληξιαρχική Πράξη Θανάτου): In der Praxis legt das beauftragte griechische Bestattungsunternehmen die unterzeichnete ärztliche Todesbescheinigung (Ιατρικό Πιστοποιητικό Θανάτου), den deutschen Reisepass oder Personalausweis der verstorbenen Person sowie Angaben zum Familienstand persönlich beim kommunalen Standesamt (Ληξιαρχείο / Lixiarcheio) der Sterbegemeinde vor (z. B. Stadt Athen oder Stadt Thessaloniki), um die amtliche griechische Sterbeurkunde (Ληξιαρχική Πράξη Θανάτου) und die Bestattungs- bzw. Überführungsgenehmigung zu erhalten; nach erfolgter Registrierung können digitale Auszüge auch über das staatliche Bürgerserviceportal gov.gr abgerufen werden [2][3].
    • Mehrsprachiger CIEC-Auszug auf Formblatt C und Anerkennung in Deutschland: Beantragen Sie mehrere Ausfertigungen der griechischen Sterbeurkunde sowie zwingend einen mehrsprachigen Auszug auf Formblatt C (Form C) nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen vom 8. September 1976 [1][6]. Da sowohl Griechenland als auch Deutschland Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens von 1976 sind und zwischen EU-Mitgliedstaaten zudem die Verordnung (EU) 2016/1191 gilt, wird der mehrsprachige Sterbeurkundenauszug auf Formblatt C in Deutschland direkt ohne Haager Apostille und ohne vereidigte Übersetzung anerkannt [1][6].
    • Regelungen beim deutschen Standesamt (§ 28 und § 36 Personenstandsgesetz - PStG): Während ein im Inland in Deutschland eingetretener Sterbefall gemäß § 28 Personenstandsgesetz (PStG) spätestens am dritten folgenden Werktag beim deutschen Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen ist [5], wird ein Sterbefall in Griechenland zuerst beim griechischen Lixiarcheio beurkundet [1][3]. Mit der griechischen Sterbeurkunde (bzw. dem mehrsprachigen Formblatt C) können überlebende Angehörige (Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder) anschließend beim deutschen Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes der verstorbenen Person (oder beim Standesamt I in Berlin, sofern kein deutscher Wohnsitz bestand) optional eine Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland nach § 36 PStG beantragen, um eine deutsche Sterbeurkunde und Auszüge auf Formblatt C zu erhalten [1][6].
  4. 4

    Zwischen internationaler Überführung nach Deutschland und lokaler Erdbestattung oder Einäscherung in Griechenland wählen

    Je nach dem Wunsch Ihres Familienangehörigen und den Vereinbarungen der Familie können Sie sich für eine internationale Überführung nach Deutschland oder für eine Erdbestattung bzw. Einäscherung vor Ort in Griechenland entscheiden [1][4]:

    • Überführung des Leichnams im Sarg nach Deutschland (Leichenpass): Sowohl Griechenland als auch Deutschland wenden die internationalen Übereinkommen über die Leichenbeförderung an (das Internationale Berliner Abkommen von 1937 sowie das Straßburger Übereinkommen) [1]. Das griechische Bestattungsunternehmen veranlasst die vorgeschriebene arterielle Konservierung (Einbalsamierung), bettet den Leichnam in einen luftdicht verlöteten Zinksarg innerhalb eines äußeren Holzsargs und beschafft die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das Nichtvorliegen ansteckender Krankheiten sowie den mehrsprachigen Leichenpass (mortuary laissez-passer) bei der zuständigen griechischen Gesundheitsdirektion (Public Health Directorate), soweit erforderlich in Abstimmung mit der konsularischen Vertretung (Deutsche Botschaft Athen oder Generalkonsulat Thessaloniki) [1]. Da rechtsmedizinische und behördliche Formalitäten in Griechenland erfahrungsgemäß 3 bis 10 Tage in Anspruch nehmen, raten die deutschen Auslandsvertretungen dringend dazu, einen verbindlichen Beisetzungstermin in Deutschland erst nach endgültiger Bestätigung der Flug- und Überführungsdaten festzulegen [1].
    • Einäscherung in Griechenland und Urnenüberführung nach Deutschland (Friedhofszwang): Entscheidet sich die Familie für eine Feuerbestattung in Griechenland (beispielsweise im zugelassenen Krematorium Ritsona nahe Chalkida) mit anschließender Überführung der Asche nach Deutschland, ist zu beachten, dass in allen deutschen Bundesländern gesetzlicher Friedhofszwang nach den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen gilt [1][4]. Eine private Aufbewahrung der Urne zu Hause ist in Deutschland nicht gestattet; für den Versand oder die Mitnahme einer versiegelten Urne nach Deutschland benötigen Sie eine offizielle Übernahmebescheinigung der empfangenden deutschen Friedhofsverwaltung oder eines zugelassenen deutschen Bestattungsunternehmens zusammen mit der griechischen Sterbeurkunde (Formblatt C) und der amtlichen Einäscherungsbescheinigung [1][4].
    • Lokale Erdbestattung oder Einäscherung in Griechenland: Erfolgt die Beisetzung oder Aschebeisetzung vollständig auf einem kommunalen Friedhof in Griechenland, regelt das griechische Bestattungsunternehmen die Bestattungs- bzw. Einäscherungsgenehmigung direkt mit der örtlichen griechischen Gemeinde [2][3].
  5. 5

    Hinterbliebenenrenten, Sozialleistungen, Steuern und Nachlassverfahren in Deutschland und Griechenland erledigen

    Sobald die griechische Sterbeurkunde und der mehrsprachige Auszug auf Formblatt C vorliegen, sind die renten-, sozial- und erbrechtlichen Schritte in beiden Staaten einzuleiten:

    • In Deutschland (Deutsche Rentenversicherung, Renten Service, Krankenversicherung und Nachlassgericht):
      • Renten und Sterbevierteljahr (innerhalb von 30 Tagen): Informieren Sie unverzüglich die Rentenauszahlungsstelle (Renten Service der Deutschen Post, Telefon +49 221 569 2777) und den Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, kostenfreie Servicenummer 0800 1000 4800 innerhalb Deutschlands bzw. +49 30 865 0 aus dem Ausland), damit Rentenüberzahlungen gestoppt werden [7][8]. Überlebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können über die Auszahlungsstelle (Renten Service der Deutschen Post) innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod die Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr (Auszahlung in voller Höhe der Versichertenrente für die drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonate) beantragen [8] und beim Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung) einen Antrag auf Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente stellen [7].
      • Gesetzliche Krankenversicherung: Reichen Sie die Sterbeurkunde bei der deutschen Krankenkasse der verstorbenen Person ein, um die Mitgliedschaft zu beenden und eine etwaige Familienversicherung anzupassen [7].
      • Nachlassgericht und Erbschein: Wer ein handschriftliches Testament im Besitz hat, ist gesetzlich verpflichtet, dieses unverzüglich beim zuständigen deutschen Nachlassgericht beim Amtsgericht des letzten gewöhnlichen deutschen Wohnsitzes der verstorbenen Person abzuliefern (das Nachlassgericht erhält zudem eine elektronische Mitteilung über das Zentrale Testamentsregister) [1]. Um auf deutsche Bankkonten oder Immobilien zuzugreifen, sofern keine postmortale Vollmacht oder ein notarielles Testament ausreicht, beantragen die Erben beim Nachlassgericht einen deutschen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis (gemäß EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012) [1]. Beachten Sie, dass die Frist zur Erbausschlagung nach deutschem Recht (§ 1944 BGB) 6 Wochen beträgt, sich jedoch auf 6 Monate verlängert, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz ausschließlich im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhielt [1].
    • In Griechenland (e-EFKA, Erbschaftsteuer bei der AADE und Κληρονομητήριο):
      • Griechische Sozialversicherung (e-EFKA): War Ihr Familienangehöriger in Griechenland sozialversichert oder bezog dort eine Rente, melden Sie den Tod dem Einheitlichen Träger der Sozialen Sicherheit (e-EFKA über das Portal gov.gr, Telefon 1555 in Griechenland), um die gesetzliche Erstattung der Bestattungskosten (Έξοδα Κηδείας) sowie eine etwaige griechische Hinterbliebenenrente (Σύνταξη λόγω θανάτου) zu beantragen, die nach den EU-Koordinierungsverordnungen mit deutschen Versicherungszeiten abgestimmt wird [9].
      • Nachlassabwicklung in Griechenland (Κληρονομητήριο und AADE): Verfügte die verstorbene Person über Bankkonten, Immobilien oder sonstiges Vermögen in Griechenland, beschaffen die Erben oder eine beauftragte griechische Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein Notariat über gov.gr die Bescheinigung über die nächsten Angehörigen sowie über die Nichtveröffentlichung eines Testaments, beantragen beim zuständigen griechischen Gericht oder Notar einen griechischen Erbschein (Κληρονομητήριο) (oder legen ein Europäisches Nachlasszeugnis vor) und reichen die griechische Erbschaftsteuererklärung bei der Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen (AADE) innerhalb von 12 Monaten ein, sofern der Tod im Ausland eintrat oder die Erben im Ausland wohnen (bzw. innerhalb von 6 Monaten im Inland; die Ausschlagung einer Erbschaft nach griechischem Recht muss innerhalb von 4 Monaten erfolgen bzw. innerhalb von 12 Monaten, wenn der Erblasser oder der Erbe im Ausland wohnte) [10].

Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?

Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.

Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen

GR · consular service

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen (neben dem Generalkonsulat in Thessaloniki, +30 2310 251 120) mit konsularischer Beratung bei Todesfällen deutscher Staatsangehöriger in Griechenland, Bestatterlisten und Hinweisen zu Überführungsformalitäten.

Telefon: +30 210 7285 111 / +30 210 7285 264
GR · civil registry

Offizielles digitales Bürgerportal der Hellenischen Republik (gov.gr) für standesamtliche Sterbeurkunden (Ληξιαρχική Πράξη Θανάτου), Anträge auf Bestattungskostenerstattung beim e-EFKA sowie griechische Nachlassbescheinigungen.

DE · professional directory

Deutscher Bundesverband der Bestatter zur Suche nach einem zugelassenen empfangenden Bestattungsunternehmen in Deutschland.

Telefon: +49 211 16008-10 / +49 211 16008-86E-Mail: [email protected]
DE · pension or benefits body

Träger der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung für die Meldung des Todes einer versicherten Person oder Rentenbezieherin bzw. eines Rentenbeziehers sowie für Anträge auf Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente).

Telefon: 0800 1000 4800 / +49 30 865 0
DE · pension or benefits body

Rentenauszahlungsstelle der Deutschen Post zur Einstellung laufender Rentenzahlungen und zur Beantragung der Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr innerhalb von 30 Tagen.

Telefon: +49 221 569 2777

Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen

  1. [1]
    Todesfälle deutscher Staatsangehöriger in Griechenland — German Missions in Greece (Auswärtiges Amt)
  2. [2]
    Sterbeurkunde (Ληξιαρχική πράξη θανάτου) - Digitale Ausstellung — Hellenic Republic (gov.gr)
  3. [3]
    Todesfallanzeige und Verfahren im Trauerfall beim kommunalen Standesamt (Ληξιαρχείο) — Hellenic Republic (gov.gr)
  4. [4]
    Kontakt und Bestatterverzeichnis - Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. — Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
  5. [5]
    Personenstandsgesetz (PStG) § 28 Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt — Federal Ministry of Justice (Gesetze im Internet)
  6. [6]
    Personenstandsgesetz (PStG) § 36 Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland — Federal Ministry of Justice (Gesetze im Internet)
  7. [7]
    Hinterbliebenenrenten (Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente) — Deutsche Rentenversicherung
  8. [8]
    Renten Service der Deutschen Post - Todesfall melden und Sterbevierteljahr — Deutsche Post AG - Renten Service
  9. [9]
    Erstattung von Bestattungskosten (Έξοδα κηδείας e-ΕΦΚΑ) — Hellenic Republic (gov.gr / e-EFKA)
  10. [10]
    Abgabe der Erbschaftsteuererklärung und Nachlassverfahren in Griechenland — Hellenic Republic (gov.gr)

Kostenlose persönliche Orientierung · Clarvia ASBL

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Wie diese Seite erstellt wurde

Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.

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