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Banken und Finanzvermögen nach einem Todesfall

Die CSSF weist darauf hin, dass die Suche nach Vermögenswerten einer verstorbenen Person nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Erben sollten sich direkt an luxemburgische Banken und andere Fachleute des Finanzsektors wenden.
Laut der von uns geprüften CSSF-Quelle sollte eine Anfrage zur Ermittlung von Vermögenswerten eine Sterbeurkunde, eine beglaubigte Kopie des Ausweises der Erbin oder des Erben sowie ein Rechtsdokument enthalten, das die Erbberechtigung nachweist. Handelt eine andere Person für die Erben, nennt die Quelle zusätzlich eine entsprechende Vollmacht.
Der Umgang mit Konten, Sperren, Zugriffsrechten und Gebühren unterscheidet sich je nach Institut. Clarvia veröffentlicht keine bankspezifischen Regeln oder Beträge, solange keine amtliche Quelle des betreffenden Instituts geprüft wurde.

Von Clarvia geprüfte amtliche Quelle

CSSF: Vermögenswerte ermitteln

Diese Informationen dienen der praktischen Orientierung und sind keine Bank-, Finanz-, notarielle oder erbrechtliche Beratung. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Land oder bei welchem Institut sich die Vermögenswerte befinden, fragen Sie Clarvia und schildern Sie, was Sie bereits wissen.

Wie diese Seite erstellt wurde

Diese Seite beruht auf Clarvia-Daten, die alle Freigabeschritte im Graphen durchlaufen haben. Zuletzt geprüft: 2026-06-05. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in der verlinkten amtlichen Quelle. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine fachliche Beratung.

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