Zum Inhalt springenClarvia
Clarvia fragen

Hinterbliebenenrente und Sonderurlaub im Todesfall

Eine mögliche Hinterbliebenenrente und Sonderurlaub beim Arbeitgeber sind zwei getrennte Verfahren. Prüfen Sie beides, wenn die verstorbene Person in Luxemburg versichert war oder dort eine Rente bezogen hat und Sie angestellt oder in Ausbildung sind.

CNAP-Hinterbliebenenrente beantragen

Nach Angaben der CNAP kann nach dem Tod einer versicherten Person oder einer Empfängerin beziehungsweise eines Empfängers einer Alters- oder Invalidenrente eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden. Für die Bewilligung gelten bestimmte Voraussetzungen. Die CNAP-Seite nennt unter anderem überlebende Ehe- und Lebenspartner sowie Waisen als mögliche Begünstigte.
Clarvias freigegebene öffentliche Aufgabe nennt den CNAP-Antrag, die Sterbeurkunde, einen Nachweis der Beziehung, Bankangaben und gegebenenfalls eine Schulbescheinigung als vorzubereitende Unterlagen. Bestätigen Sie das Formular und die Anspruchsvoraussetzungen bei der CNAP.

Sonderurlaub beim Arbeitgeber beantragen

Laut Guichet.lu können Beschäftigte und Auszubildende bei einem Todesfall Sonderurlaub erhalten. Dieser muss ausdrücklich beim Arbeitgeber beantragt werden. Die geprüfte Quelle besagt, dass der Urlaub zum Zeitpunkt des Ereignisses genommen wird. Sie nennt drei Tage beim Tod einer Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise eines Ehe- oder Lebenspartners sowie einer verwandten Person ersten Grades der beschäftigten Person oder ihrer Partnerin beziehungsweise ihres Partners.

Von Clarvia geprüfte amtliche Quellen

Der Anspruch hängt unter anderem von der Beziehung zur verstorbenen Person, dem Versicherungsverlauf und der Beschäftigungssituation ab. Diese Seite ist keine Rechts-, Arbeits- oder Rentenberatung. Fragen Sie Clarvia, wenn Ihre Angaben nicht zu dieser Zusammenfassung passen oder mehrere Länder betroffen sind.

Wie diese Seite erstellt wurde

Diese Seite beruht auf Clarvia-Daten, die alle Freigabeschritte im Graphen durchlaufen haben. Zuletzt geprüft: 2026-06-05. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in der verlinkten amtlichen Quelle. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine fachliche Beratung.

Clarvia fragen

Zurück zu den Orientierungshilfen