Todesfall in Deutschland (Türkei): Offizielle 5-Schritte-Checkliste
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Unser aufrichtiges Beileid zum Tod Ihres Familienangehörigen. Wenn eine Person mit Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzbezügen zur Türkei in Deutschland verstirbt, müssen zunächst die ärztliche Leichenschau und die standesamtliche Beurkundung am deutschen Sterbeort erfolgen, bevor eine Überführung in die Türkei oder eine Bestattung in Deutschland sowie die Renten- und Nachlassabwicklung in beiden Staaten durchgeführt werden können [1][3][5].
Offizielle 5-Schritte-Checkliste
Öffentlicher Orientierungsleitfaden- 1
Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung (Totenschein) in Deutschland
Vor jeder Überführung oder Bestattung muss der Tod in Deutschland ärztlich festgestellt und durch die äußere Leichenschau eine amtliche Todesbescheinigung (Totenschein) mit vertraulichem und nicht-vertraulichem Teil ausgestellt werden [1][2]:
- Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz: Die behandelnde Ärztin oder der diensthabende Arzt der Einrichtung führt die Leichenschau direkt vor Ort durch, stellt die Todesbescheinigung aus und veranlasst die erste Versorgung im hauseigenen Kühlraum [1][2]. Halten Sie den türkischen Reisepass, den Personalausweis (T.C. Kimlik Kartı bzw. Mavi Kart) und einen etwaigen deutschen Aufenthaltstitel der verstorbenen Person bereit.
- Sterbefall zu Hause oder an einem öffentlichen Ort: Verständigen Sie bei einem natürlichen Todesfall in der Wohnung umgehend die Hausarztpraxis oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 (bzw. bei akuten Notfällen im öffentlichen Raum den Rettungsdienst über den Notruf 112) [2]. Erst wenn die ärztliche Todesbescheinigung vorliegt, darf ein Bestattungsunternehmen die verstorbene Person abholen.
- Ungeklärte oder nicht natürliche Todesursache: Bescheinigt die Ärztin oder der Arzt eine ungeklärte oder nicht natürliche Todesart (etwa nach einem Unfall oder plötzlichen Tod), werden automatisch die Polizei (Notruf 110 oder 112) und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet [2]. In diesem Fall darf weder eine Auslandsüberführung noch eine Bestattung stattfinden, bevor die schriftliche Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegt [2][3].
- 2
Versicherungen und Bestattungshilfeverein prüfen sowie Bestattungsunternehmen und Konsulat einschalten
Prüfen Sie vor einer eigenständigen Beauftragung, ob für Ihren Familienangehörigen bereits eine Vorsorge oder Versicherung besteht [2][3]:
- Bestattungshilfeverein (Cenaze Fonu) oder Reiseversicherung: Verfügte die verstorbene Person über eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Rückholversicherung oder eine Mitgliedschaft in einem türkischen Bestattungshilfeverein (Cenaze Fonu bzw. Unterstützungsstiftung wie DITIB ZSU, IGMG UKBA oder ATIB als öffentlich bekannte Orientierungsbeispiele), kontaktieren Sie zuerst deren 24-Stunden-Notfallnummer; diese Einrichtungen beauftragen das Vertragsbestattungsunternehmen und koordinieren den Transport in die Türkei oder die Bestattung vor Ort direkt.
- Zugelassenes Bestattungsunternehmen in Deutschland und Empfangsstellen in der Türkei: Besteht kein solcher Schutz, beauftragen Sie ein zugelassenes Bestattungsunternehmen in Deutschland unter Beachtung der jeweiligen Landesbestattungsgesetze und des Friedhofszwangs [2]. Ein qualifiziertes Unternehmen mit Erfahrung in internationalen Überführungen finden Sie über den deutschen Berufsverband (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., Telefon +49 211 16008-10, 24-Stunden-Notfalltelefon +49 211 16008-86, E-Mail [email protected]) [2]. In der Türkei koordiniert das deutsche Bestattungsunternehmen bzw. die internationale Überführungsfirma (uluslararası cenaze nakil firması) die Aufnahme am Zielflughafen sowie die kommunalen Bestattungsdienste der jeweiligen Stadtverwaltung (belediye cenaze hizmetleri, landesweit erreichbar über die Rufnummer ALO 188, beispielsweise bei den Großstadtgemeinden in Istanbul, Ankara, Izmir oder Antalya) [3][4]. Clarvia stellt Verbands- und Behördeninformationen zur Orientierung bereit und spricht keine Empfehlung, Bestätigung oder Einstufung einzelner Anbieter aus.
- Kontakt zur Botschaft oder zum Generalkonsulat der Republik Türkei in Deutschland: Für die konsularische Sterbefallregistrierung und Überführungsgenehmigung ist das für den deutschen Sterbeort örtlich zuständige türkische Generalkonsulat (z. B. in Berlin, Köln, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Mainz, München, Münster, Nürnberg oder Stuttgart) zuständig, das dem türkischen Außenministerium (T.C. Dışişleri Bakanlığı, Konsularisches Callcenter rund um die Uhr unter +90 312 292 29 29 bzw. aus Deutschland unter +49 30 30 80 70 90) untersteht [3].
- 3
Anzeige beim deutschen Standesamt (Formblatt C) und Registrierung für die Türkei
- Standesamt des deutschen Sterbeortes (Frist von 3 Werktagen): Nach § 28 des Personenstandsgesetzes (PStG) muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes (beispielsweise in Berlin, München, Köln oder Hamburg) angezeigt werden [1]. Bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim erstattet die Einrichtung die schriftliche Anzeige; andernfalls übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Meldung unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung, des Reisepasses/T.C. Kimlik Kartı sowie der Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde [1][2].
- Mehrsprachiger Auszug auf Formblatt C (Wiener CIEC-Übereinkommen von 1976): Beantragen Sie beim deutschen Standesamt neben deutschen Sterbeurkunden ausdrücklich mehrere internationale Sterbeurkunden auf Formblatt C (Çok Dilli Ölüm Belgesi - Formül C) gemäß dem Wiener CIEC-Übereinkommen vom 8. September 1976 [3][4]. Da sowohl Deutschland als auch die Türkei Vertragsstaaten dieses Übereinkommens sind, wird das mehrsprachige Formblatt C von türkischen Konsulaten, Personenstandsbehörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern direkt ohne Apostille und ohne zusätzliche Übersetzung anerkannt [3][4].
- Personenstandsregistrierung in der Türkei (MERNİS / ÖBS): Für die Eintragung im zentralen türkischen Personenstandsregister der Generaldirektion für Personenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü, Inland-Rufnummer Alo 199, aus dem Ausland +90 312 591 21 00) wird der Sterbefall entweder über das zuständige türkische Generalkonsulat in Deutschland gemeldet oder in der Türkei innerhalb von 10 Tagen beim zuständigen Bezirksstandesamt (İlçe Nüfus Müdürlüğü, ergänzend zur elektronischen Erfassung im Meldesystem ÖBS) unter Vorlage des Formblatts C und der türkischen Ausweisdokumente registriert [3][4].
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Wahl zwischen internationaler Überführung in die Türkei und lokaler Bestattung in Deutschland
- Internationale Überführung des Leichnams (Sargüberführung) von Deutschland in die Türkei: Für den grenzüberschreitenden Transport stellt die zuständige Behörde des deutschen Sterbeortes (Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Standesamt) auf Grundlage der Todesbescheinigung, einer amtsärztlichen Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer ansteckenden Krankheit, des Einbalsamierungsnachweises (tahnit raporu) und der Einsargung in einem luftdicht verlöteten Zinksarg (lehimli çinko tabut) einen internationalen Leichenpass nach dem Internationalen Berliner Abkommen von 1937 aus [2][3][5]. Das beauftragte Bestattungsunternehmen erwirkt damit beim türkischen Generalkonsulat in Deutschland das konsularische Leichenbegleitdokument (Cenaze Nakil Belgesi / Laissez-Passer) [3]. Bei der Ankunft am türkischen Flughafen prüft die türkische Grenz- und Küstengesundheitsbehörde (Türkiye Hudut ve Sahiller Sağlık Genel Müdürlüğü - THSSGM) die Dokumente für die Einfuhrfreigabe, während die kommunale Gesundheits- bzw. Friedhofsbehörde (belediye / sağlık müdürlüğü, ALO 188) den innerstaatlichen Transportschein (Yol İzin Belgesi) bis zum Bestattungsort ausstellt [3][6]. Allgemeine Hinweise zu Todesfällen mit Auslandsbezug veröffentlicht auch die deutsche Bundesbehörde (Auswärtiges Amt) [5].
- Feuerbestattung und Urnenüberführung: Falls eine Einäscherung in Deutschland stattfindet (wofür in Deutschland eine zweite amtsärztliche Leichenschau im Krematorium vorgeschrieben ist), wird die Urne mit der Sterbeurkunde (Formblatt C), der Einäscherungsbescheinigung und den konsularischen Begleitpapieren transportiert; soll eine Urne umgekehrt innerhalb Deutschlands beigesetzt werden, verlangt das Krematorium wegen des deutschen Friedhofszwangs eine Übernahmebescheinigung des Bestattungsfriedhofs [2][3].
- Lokale Erdbestattung in Deutschland: Entscheidet sich die Familie für eine Beisetzung in Deutschland, organisiert das Bestattungsunternehmen die Bestattung nach den Fristen des jeweiligen Landesbestattungsgesetzes (in vielen deutschen Kommunen stehen auf städtischen Friedhöfen auch muslimische Grabfelder zur Verfügung) [2].
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Hinterbliebenenrenten, Bestattungsgeld, Steuern und Nachlass in der Türkei und in Deutschland
Sobald die deutsche Sterbeurkunde und das mehrsprachige Formblatt C vorliegen, sind in beiden Staaten die Sozialversicherungs-, Steuer- und Nachlassverfahren einzuleiten:
- Leistungen und Nachlassverfahren in der Türkei: Bestand eine Versicherung oder ein Rentenbezug in der Türkei, können Berechtigte bei der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu - SGK, Informationslinie ALO 170) das einmalige Bestattungsgeld (cenaze ödeneği, 5-jährige Verjährungsfrist) sowie die Hinterbliebenenrente (ölüm aylığı / dul-yetim aylığı) beantragen; Anträge lassen sich auch digital über das offizielle Staatsportal (e-Devlet Kapısı) einreichen [7][8]. Für den Zugriff auf Bankkonten und Immobilien (Tapu) in der Türkei benötigen die Erben einen türkischen Erbschein (Mirasçılık Belgesi / Veraset İlamı), der beim türkischen Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) oder - sofern keine ausländische Staatsangehörigkeit oder ein Testament entgegensteht - bei einem türkischen Notariat über den Berufsverband (Türkiye Noterler Birliği) beantragt wird (die Ausschlagungsfrist reddi miras beträgt 3 Monate) [9]. Zudem ist für Vermögen in der Türkei beim zuständigen Finanzamt (Vergi Dairesi) der türkischen Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) die Erbschaft- und Übertragungssteuererklärung (Veraset ve İntikal Vergisi beyannamesi) einzureichen (Grundfrist 4 Monate nach dem Todestag; bei Tod im Ausland wie Deutschland gelten je nach Wohnsitz der Erben nach Gesetz Nr. 7338 Fristen von 4, 6 oder 8 Monaten) [10].
- Leistungen und Nachlassverfahren in Deutschland: Bezog die verstorbene Person eine deutsche Rente, melden Sie den Sterbefall unverzüglich der Zahlstelle (Renten Service der Deutschen Post, Telefon +49 221 569 2777), über die überlebende Ehegatten innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag auch den Vorschuss für das Sterbevierteljahr (drei Monatsrenten) beantragen können [11][12]. Anträge auf deutsche Witwen-, Witwer- oder Waisenrente stellen Sie beim Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, kostenfreie Servicenummer 0800 1000 4800 bzw. +49 30 865 0 aus dem Ausland) [11]. Informieren Sie zudem die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Für in Deutschland belegenes Vermögen ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig, das über das elektronische Register der Bundesnotarkammer (Zentrales Testamentsregister, Telefon 0800 35 50 100, E-Mail [email protected]) automatisch über amtlich verwahrte Verfügungen informiert wird und auf Antrag einen deutschen Erbschein ausstellt (wobei nach dem deutsch-türkischen Nachlassabkommen von 1929 für Immobilien in der Türkei stets türkisches Recht und für Immobilien in Deutschland deutsches Recht gilt) [13].
Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?
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Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen
Deutscher Berufsverband zur Suche nach qualifizierten Bestattungsunternehmen für Bestattungen in Deutschland und internationale Überführungen in die Türkei.
Türkisches Außenministerium und 24-Stunden-Konsular-Callcenter für die türkischen Generalkonsulate in Deutschland (Ausstellung des Cenaze Nakil Belgesi und Sterbefallregistrierung).
Zentrale türkische Personenstandsbehörde (MERNİS / İlçe Nüfus Müdürlüğü) für die Registrierung von Sterbefällen und mehrsprachigen CIEC-Urkunden (Formül C).
Deutsche Bundesbehörde mit Informationen zu Leichenpässen, internationalen Überführungen und konsularischen Verfahren bei Todesfällen.
Türkische Grenz- und Küstengesundheitsbehörde (THSSGM) für die gesundheitspolizeiliche Kontrolle und Freigabe internationaler Leichentransporte bei der Einreise in die Türkei.
Staatliche türkische Sozialversicherungsanstalt (SGK, ALO 170) für Bestattungsgeld (cenaze ödeneği) und Hinterbliebenenrenten (ölüm aylığı / dul-yetim aylığı).
Offizielles elektronisches Behördenportal der Türkei für Online-Anträge auf SGK-Bestattungsgeld, Hinterbliebenenrente und Erbscheinsabfragen.
Verband der türkischen Notariate für die Ausstellung von Erbscheinen (Mirasçılık Belgesi / Veraset İlamı) und Notarsuche.
Zentrale türkische Steuerverwaltung (GİB / Vergi Dairesi) für die Abgabe der Erbschaft- und Übertragungssteuererklärung (Veraset ve İntikal Vergisi beyannamesi).
Träger der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung für Sterbefallmeldungen sowie Anträge auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten.
Zahlstelle für die Abmeldung laufender deutscher Rentenzahlungen und die Beantragung des Sterbevierteljahres innerhalb von 30 Tagen.
Von der Bundesnotarkammer geführtes Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge zur Benachrichtigung des deutschen Nachlassgerichts.
Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen
- [1]Personenstandsgesetz (PStG) § 28 Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt — Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)
- [2]Kontakt und Soforthilfe im Trauerfall - Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. — Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
- [3]Cenaze Nakil İşlemleri (Konsularische Leichenüberführung in die Türkei) — T.C. Dışişleri Bakanlığı
- [4]Ölüm İşlemleri ve Çok Dilli Ölüm Belgesi (Formül C) — T.C. İçişleri Bakanlığı Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü (NVİ)
- [5]Todesfall im Ausland und Überführung - Informationen für Angehörige — Auswärtiges Amt
- [6]Cenaze Nakil İşlemleri (Grenzgesundheitliche Bestimmungen für Leichentransporte) — T.C. Sağlık Bakanlığı Türkiye Hudut ve Sahiller Sağlık Genel Müdürlüğü (THSSGM)
- [7]Ölüm Sigortası, Ölüm Aylığı ve Cenaze Ödeneği — Sosyal Güvenlik Kurumu (SGK)
- [8]Gelir, Aylık, Ödenek Talep Belgesinin Verilmesi (Ölüm Aylığı ve Cenaze Ödeneği) — e-Devlet Kapısı (turkiye.gov.tr)
- [9]Mirasçılık Belgesi Verilmesi İşlemleri (Veraset İlamı) — Türkiye Noterler Birliği (TNB)
- [10]Veraset ve İntikal Vergisi Kanunu ve Beyanname Süreleri — Gelir İdaresi Başkanlığı (GİB)
- [11]Renten für Hinterbliebene - Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente — Deutsche Rentenversicherung
- [12]Renten Service der Deutschen Post - Todesfall melden und Sterbevierteljahr beantragen — Deutsche Post AG - Renten Service
- [13]Zentrales Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer — Bund.de Verwaltung Online
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Wie diese Seite erstellt wurde
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