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Grenzüberschreitend: Portugal (PT) ↔ Deutschland (DE)12 amtliche Quellen geprüft (2026-10-30)Sprache: DeutschRead in English →Sprache: DeutschLer em Português →

Todesfall in Portugal (Deutschland): Offizielle 5-Schritte-Checkliste

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Unser aufrichtiges Beileid zum Tod Ihres Familienangehörigen. Wenn eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzbezug zu Deutschland in Portugal verstirbt, erfolgen die elektronische ärztliche Todesbescheinigung und die standesamtliche Beurkundung zunächst in Portugal, während das Bestattungsunternehmen die internationalen gesundheitsbehördlichen Überführungsgenehmigungen mit der deutschen diplomatischen Vertretung in Lissabon und einem empfangenden Bestattungsunternehmen in Deutschland abstimmt [1][4][6]. Nachfolgend sind die fünf offiziellen Schritte in chronologischer Reihenfolge dargestellt.

Offizielle 5-Schritte-Checkliste

Öffentlicher Orientierungsleitfaden
  1. 1

    Elektronische Todesbescheinigung über das SICO sowie ärztliche oder rechtsmedizinische Freigabe in Portugal einholen

    In Portugal wird die ärztliche Todesbescheinigung elektronisch im Informationssystem SICO (Sistema de Informação dos Certificados de Óbito) der Generaldirektion für Gesundheit (Direção-Geral da Saúde - DGS) erfasst, das von den Gemeinsamen Diensten des Gesundheitsministeriums (Serviços Partilhados do Ministério da Saúde - SPMS) betrieben wird und die Daten unmittelbar an das Standesamt übermittelt [1][2]:

    • Sterbefall im Krankenhaus, in einer Klinik oder Gesundheitseinrichtung: Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt stellt den Tod fest, stellt die elektronische Todesbescheinigung (Certificado de Óbito) direkt im SICO aus und veranlasst die Verlegung des Leichnams in die Prosektur des Krankenhauses (beispielsweise in Lissabon, Porto, Coimbra oder Faro) [1][2]. Übergeben Sie den deutschen Reisepass oder Personalausweis der verstorbenen Person (sowie gegebenenfalls die Anmeldebescheinigung für Unionsbürger oder die portugiesische Steueridentifikationsnummer NIF), damit die Personalien in den portugiesischen und deutschen Registern übereinstimmen [1][4].
    • Sterbefall zu Hause, im Hotel oder an einem öffentlichen Ort: Wählen Sie sofort die europäische Notrufnummer 112 (oder verständigen Sie die örtliche Polizei PSP bzw. GNR) [1][2]. Ist der Tod infolge einer bekannten natürlichen Ursache unter ärztlicher Behandlung eingetreten, kann die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt oder die örtliche Amtsärztin bzw. der Amtsarzt (delegado de saúde) den Tod feststellen und die Bescheinigung im SICO registrieren [1][2].
    • Plötzlicher, gewaltsamer oder ungeklärter Tod: Tritt der Tod ohne vorherige ärztliche Behandlung ein oder kann eine natürliche Todesursache nicht sofort bescheinigt werden, verständigt die Polizei die Staatsanwaltschaft (Ministério Público), welche die Überführung des Leichnams in die rechtsmedizinische Dienststelle des Nationalen Instituts für Rechtsmedizin und Forensische Wissenschaften (Instituto Nacional de Medicina Legal e Ciências Forenses - INMLCF) zur Obduktion oder rechtsmedizinischen Untersuchung anordnet [1][2]. Erst nach Freigabe durch den Ministério Público und Registrierung im SICO durch die Rechtsmedizinerin bzw. den Rechtsmediziner darf das Bestattungsunternehmen den Leichnam übernehmen [1][2].
  2. 2

    Versicherungsschutz prüfen, Bestattungsunternehmen in Portugal und Deutschland beauftragen und die Deutsche Botschaft kontaktieren

    Bevor Sie eigenständige finanzielle Verpflichtungen eingehen, prüfen Sie, ob Ihr Familienangehöriger über eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Abdeckung für den Rücktransport im Todesfall, einen Kreditkartenschutz oder einen Automobilclub-Schutzbrief verfügte, und kontaktieren Sie zuerst die 24-Stunden-Notrufzentrale der Versicherung [4][5]. Den deutschen Auslandsvertretungen stehen keine öffentlichen Mittel zur Verfügung, um Bestattungs-, Einäscherungs- oder Überführungskosten zu übernehmen oder vorzustrecken [4][5].

    • Zugelassenes Bestattungsunternehmen in Portugal: Die Familie (oder der Versicherer) muss ein in Portugal gesetzlich zugelassenes Bestattungsunternehmen (agência funerária) beauftragen, das bei der Generaldirektion für Wirtschaftstätigkeiten (Direção-Geral das Atividades Económicas - DGAE / Portal gov.pt) registriert ist, wo auch die Vorschriften für das Bestattungswesen und die Sozialbestattung (Funeral Social) geregelt sind [3]. Die Unternehmen der Branche sind zudem in Verbänden wie dem Nationalen Verband der Bestattungsunternehmen (Associação Nacional de Empresas Lutuosas - ANEL, Telefon +351 218 687 978) oder dem Verband der Bestatter der Zentralregion (Associação de Agentes Funerários do Centro - AAFC) organisiert [3].
    • Empfangendes Bestattungsunternehmen in Deutschland: Für die Überführung des Leichnams oder der Urne nach Deutschland koordiniert sich das portugiesische Bestattungsunternehmen mit einem deutschen Bestattungsunternehmen, das über den Bundesverband (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., Telefon +49 211 16008-10, 24-Stunden-Notfallnummer +49 211 16008-86, E-Mail [email protected]) unter Beachtung der jeweiligen Landesbestattungsgesetze und des gesetzlichen Friedhofszwangs gefunden werden kann [6]. Clarvia nennt Verbands- und Behördenangaben ausschließlich zur Orientierung und gibt keine Empfehlungen, Bewertungen oder Rankings für bestimmte Anbieter ab.
    • Kontakt zur Deutschen Botschaft in Portugal: Wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft Lissabon, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Lissabon, Campo dos Mártires da Pátria 38, 1169-043 Lissabon; allgemeine Telefonnummer +351 21 881 0210, Bereitschaftsdienst für konsularische Notfälle außerhalb der Dienstzeiten +351 96 580 8092) [4][5]. Die Botschaft stellt unverbindliche Listen lokaler Bestattungsunternehmen zur Verfügung und berät Angehörige zu Vollmachten oder konsularischen Beglaubigungen, falls die Familie in Deutschland bleibt [4][5].
  3. 3

    Sterbefall beim portugiesischen Standesamt (innerhalb von 48 Stunden) anzeigen und mehrsprachiges CIEC-Formblatt C für Deutschland einholen

    Ein in Portugal eingetretener Todesfall muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 48 Stunden nach der ärztlichen Todesfeststellung bzw. nach der Freigabe durch das INMLCF angezeigt werden [1]:

    • Gebührenfreie Sterbebeiskundung (Assento de Óbito) und mehrsprachige Urkunde nach dem Wiener Übereinkommen: In der üblichen Praxis nimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige bei einem beliebigen Standesamt (Conservatória do Registo Civil) des Instituts für Register und Notariate (Instituto dos Registos e do Notariado - IRN / Portal Justiça.gov.pt, Register-Hotline +351 211 950 500) anhand der elektronischen SICO-Todesbescheinigung und des deutschen Ausweisdokuments der verstorbenen Person vor [1]. Die Erstbeurkundung (Assento de Óbito) ist gebührenfrei [1]. Beantragen Sie sogleich mehrere Ausfertigungen des mehrsprachigen Auszugs aus dem Sterberegister (certidão de óbito em modelo plurilingue, Formblatt C / Fórmula C) gemäß dem Wiener CIEC-Übereinkommen vom 8. September 1976 [1][8]. Da sowohl Portugal als auch Deutschland Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens von 1976 sind und die Verordnung (EU) 2016/1191 Anwendung findet, wird das mehrsprachige Formblatt C in Deutschland unmittelbar ohne Haager Apostille und ohne vereidigte Übersetzung anerkannt [1][8].
    • Vorschriften des Standesamts in Deutschland (§ 28 und § 36 Personenstandsgesetz - PStG): Während ein im deutschen Inland eingetretener Sterbefall gemäß § 28 Personenstandsgesetz (PStG) spätestens am dritten folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeortes zur Ausstellung der Sterbeurkunde und des mehrsprachigen Auszugs auf Formblatt C anzuzeigen ist [7], wird ein Sterbefall in Portugal zuerst bei der portugiesischen Conservatória registriert [1]. Mit der portugiesischen mehrsprachigen Sterbeurkunde (Formblatt C) können überlebende Angehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder) beim Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes (oder beim Standesamt I in Berlin, falls niemals ein Wohnsitz in Deutschland bestand) optional die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland (§ 36 PStG) beantragen und so deutsche Sterbeurkunden erhalten [4][8].
  4. 4

    Zwischen internationaler Überführung nach Deutschland und lokaler Erdbestattung oder Einäscherung in Portugal wählen

    Die Familie kann sich entweder für die internationale Überführung des Leichnams bzw. der Asche nach Deutschland oder für eine Bestattung vor Ort in Portugal entscheiden [1][4][6]:

    • Internationale Überführung des Leichnams im Sarg nach Deutschland (Livre-Trânsito Mortuário / Leichenpass): Portugal und Deutschland wenden die internationalen Übereinkommen über die Leichenbeförderung an (das Internationale Berliner Abkommen von 1937 sowie das Straßburger Übereinkommen von 1973) [4][6]. Das portugiesische Bestattungsunternehmen führt die thanatologische Versorgung (Einbalsamierung) durch, bettet den Leichnam in einen luftdicht verlöteten Zinksarg (caixão de zinco selado) innerhalb eines äußeren Holzsargs und holt die internationale Leichenüberführungsgenehmigung / den Leichenpass (alvará de trasladação internacional / livre-trânsito mortuário) bei der zuständigen Gesundheits- und Polizeibehörde in Portugal ein, in Abstimmung mit der Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft Lissabon bzw. den deutschen Honorarkonsulaten in Porto, Lagos/Algarve oder Funchal sowie gegebenenfalls den konsularischen Informationsstellen des Portal das Comunidades Portuguesas / Centro de Atendimento Consular des portugiesischen Außenministeriums) [1][4][5].
    • Einäscherung in Portugal und Urnenüberführung nach Deutschland (Friedhofszwang): Entscheidet sich die Familie für eine Feuerbestattung in Portugal mit anschließendem Versand oder Transport der Ascheurne (Urnenüberführung) nach Deutschland, beachten Sie bitte, dass alle deutschen Bundesländer in ihren Landesbestattungsgesetzen einen gesetzlichen Friedhofszwang vorschreiben [6]. In Deutschland ist es nicht gestattet, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder frei an Privatpersonen auszuhändigen; zur Genehmigung des Versands oder der Einfuhr der Urne nach Deutschland müssen die Einäscherungsbescheinigung, die mehrsprachige Sterbeurkunde (Formblatt C) sowie eine Übernahmebescheinigung einer deutschen Friedhofsverwaltung oder eines deutschen Bestattungsunternehmens vorgelegt werden [4][6].
    • Lokale Erdbestattung oder Einäscherung in Portugal: Erfolgt die Erdbestattung oder die Beisetzung der Asche vollständig auf einem kommunalen Friedhof oder in einem Krematorium in Portugal, sind lediglich die örtlichen portugiesischen Gemeindegenehmigungen erforderlich, die das lokale Bestattungsunternehmen einholt [1][3].
  5. 5

    Hinterbliebenenrenten, Sozialleistungen, Steuern und Nachlass in Deutschland und Portugal regeln

    Mit dem portugiesischen Assento de Óbito und der mehrsprachigen Sterbeurkunde (Formblatt C) erledigen Sie die behördlichen und erbrechtlichen Meldungen in beiden Staaten:

    • In Deutschland (Deutsche Rentenversicherung, Renten Service, Krankenversicherung und Nachlassgericht):
      • Deutsche Renten und Sterbevierteljahr (innerhalb von 30 Tagen): Melden Sie den Sterbefall unverzüglich der Auszahlungsstelle (Renten Service der Deutschen Post, Telefon +49 221 569 2777) und dem Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, kostenfreie Rufnummer in Deutschland 0800 1000 4800 oder aus dem Ausland +49 30 865 0), um laufende Altersrentenzahlungen einzustellen [9][10]. Überlebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können über die Auszahlungsstelle (Renten Service der Deutschen Post) innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod die Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr (in voller Höhe der Rente der verstorbenen Person für die drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonate) beantragen [10] sowie beim Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung) Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente beantragen [9].
      • Gesetzliche Krankenversicherung: Informieren Sie die deutsche Krankenkasse unter Vorlage der Sterbeurkunde, um die Mitgliedschaft zu beenden und eine etwaige Familienversicherung anzupassen [9].
      • Nachlassgericht und Erbschein: Jedes in Privatbesitz befindliche Testament muss beim zuständigen deutschen Nachlassgericht beim Amtsgericht des letzten gewöhnlichen Wohnsitzes in Deutschland abgeliefert werden (welches zudem das Zentrale Testamentsregister abfragt) [4]. Um über Bankkonten oder Immobilien in Deutschland zu verfügen, sofern keine postmortale Vollmacht oder ein notarielles Testament ausreicht, beantragen die Erben beim Nachlassgericht einen deutschen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) [4]. Die gesetzliche Frist zur Erbausschlagung (§ 1944 BGB) beträgt in Deutschland 6 Wochen und verlängert sich auf 6 Monate, wenn die verstorbene Person zuletzt ausschließlich im Ausland wohnte oder sich der Erbe bei Kenntniserlangung vom Erbfall im Ausland aufhielt [4].
    • In Portugal (Segurança Social, Espaço Óbito / Balcão das Heranças und Steuerbehörde):
      • Leistungen der Sozialversicherung: Hat Ihr Familienangehöriger in Portugal Sozialversicherungsbeiträge gezahlt oder eine portugiesische Rente bezogen, melden Sie den Tod dem portugiesischen Sozialversicherungsträger (Segurança Social, Telefon +351 210 545 400 oder 300 502 502), um das Sterbegeld (Subsídio por Morte, innerhalb von 180 Tagen ab dem Todestag), die Erstattung der Bestattungskosten (Reembolso de Despesas de Funeral, innerhalb von 90 Tagen im konvergenten CGA-System bzw. bis zu 6 Monaten im allgemeinen System für die Person, die die Bestattungskosten getragen hat, sofern keine sterbegeldberechtigten Angehörigen vorhanden sind) sowie die Hinterbliebenenrente (Pensão de Sobrevivência) zu beantragen [11].
      • Erbenerklärung (habilitação de herdeiros) und Meldung zur Stempelsteuer (bis zum Ende des 3. Folgemonats): Besaß die verstorbene Person Bankkonten, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte in Portugal, muss das Familienoberhaupt der Erbengemeinschaft (cabeça-de-casal) die Erbenerklärung (habilitação de herdeiros) an einem Schalter Espaço Óbito oder Balcão das Heranças der Registerbehörde (Instituto dos Registos e do Notariado) veranlassen und bei der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde (Autoridade Tributária e Aduaneira - AT / Finanças) die Todesfallmeldung samt Vermögensverzeichnis für Zwecke der Stempelsteuer (Imposto do Selo, Modelo 1) bis zum Ende des dritten auf den Sterbemonat folgenden Monats einreichen [1][12].

Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?

Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.

Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen

Portugiesische Register- und Notariatsbehörde (IRN / Portal Justiça.gov.pt), zuständig für die Standesämter (gebührenfreies Assento de Óbito innerhalb von 48 Stunden und mehrsprachiges Formblatt C), Espaço Óbito und Balcão das Heranças.

Telefon: +351 211 950 500
PT · professional directory

Portugiesische Behörde (DGAE / gov.pt), zuständig für die Registrierung und Aufsicht über zugelassene Bestattungsunternehmen in Portugal.

PT · consular service

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Lissabon (Campo dos Mártires da Pátria 38) mit konsularischer Unterstützung beim Tod deutscher Staatsangehöriger in Portugal, Bestatterliste und Bereitschaftsdienst in Notfällen.

Telefon: +351 21 881 0210 / +351 96 580 8092
DE · professional directory

Deutscher Bundesverband der Bestattungsunternehmen zur Suche nach einem empfangenden Bestattungsunternehmen in Deutschland.

Telefon: +49 211 16008-10 / +49 211 16008-86E-Mail: [email protected]
DE · pension or benefits body

Träger der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung für die Meldung eines Sterbefalls und die Beantragung von Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten.

Telefon: 0800 1000 4800 / +49 30 865 0
DE · pension or benefits body

Rentenauszahlungsstelle der Deutschen Post zur unverzüglichen Meldung des Sterbefalls und zur Beantragung des Vorschusses für das Sterbevierteljahr innerhalb von 30 Tagen.

Telefon: +49 221 569 2777
PT · pension or benefits body

Staatliche portugiesische Sozialversicherung zur Beantragung von Sterbegeld (Subsídio por Morte innerhalb von 180 Tagen), Bestattungskostenerstattung und Hinterbliebenenrente.

Telefon: +351 210 545 400

Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen

  1. [1]
    Einen Todesfall anzeigen (Standesamt Conservatória do Registo Civil - 48-Stunden-Frist) — Justiça.gov.pt (Instituto dos Registos e do Notariado)
  2. [2]
    Informationssystem für Todesbescheinigungen (Sistema de Informação dos Certificados de Óbito - SICO) — Ministério da Saúde / Serviços Partilhados do Ministério da Saúde (SPMS)
  3. [3]
    Bestattungswesen und Sozialbestattung (Funeral Social) in Portugal — Direção-Geral das Atividades Económicas (DGAE)
  4. [4]
    Hilfe in Notfällen und bei Todesfällen in Portugal — Embaixada da Alemanha em Lisboa (Auswärtiges Amt)
  5. [5]
    Kontakt und konsularischer Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Lissabon — Embaixada da Alemanha em Lisboa (Auswärtiges Amt)
  6. [6]
    Kontakt und Bestatterverzeichnis - Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. — Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
  7. [7]
    Personenstandsgesetz (PStG) § 28 Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt — Ministério Federal da Justiça da Alemanha (Gesetze im Internet)
  8. [8]
    Personenstandsgesetz (PStG) § 36 Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland — Ministério Federal da Justiça da Alemanha (Gesetze im Internet)
  9. [9]
    Hinterbliebenenrenten (Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente) — Deutsche Rentenversicherung
  10. [10]
    Renten Service der Deutschen Post - Todesfall melden und Sterbevierteljahr — Deutsche Post AG - Renten Service
  11. [11]
    Sterbegeld (Subsídio por Morte), Bestattungskostenerstattung und Hinterbliebenenrente — Segurança Social
  12. [12]
    Leitfaden Espaço Óbito: Steuermeldung (Imposto do Selo) und Erbenerklärung (Habilitação de Herdeiros) — Justiça.gov.pt

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Wie diese Seite erstellt wurde

Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.

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