Todesfall in Rumänien (Deutschland): Offizielle 5-Schritte-Checkliste
Benötigen Sie einen auf Ihre genaue Gemeinde oder Familiensituation zugeschnittenen Leitfaden?
Kostenloser gemeinnütziger Dienst von Clarvia ASBL · Antwort per E-Mail in über 100 Sprachen mit amtlichen Quellen.
Unser aufrichtiges Beileid zum Verlust Ihres Familienangehörigen. Wenn eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzbezug zu Deutschland in Rumänien verstirbt, müssen die medizinischen, personenstandsrechtlichen und sanitären Verfahren in Rumänien mit den konsularischen, transportrechtlichen und erbrechtlichen Vorgaben in Deutschland abgestimmt werden. Nachfolgend finden Sie die fünf offiziellen und praktischen Schritte in chronologischer Reihenfolge.
Offizielle 5-Schritte-Checkliste
Öffentlicher Orientierungsleitfaden- 1
Ärztliche Todesfeststellung und rechtsmedizinische Freigabe in Rumänien
Der erste verpflichtende Schritt in Rumänien ist die offizielle Feststellung des Todes und die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung (Certificatul medical constatator al decesului).
- Todesfall in einer Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus): Die behandelnde oder diensthabende Ärztin bzw. der Arzt stellt den Tod fest; das Certificatul medical constatator al decesului wird gemäß den rumänischen Hygienevorschriften in der Regel 24 Stunden nach Eintritt des Todes ausgestellt [1].
- Todesfall zu Hause (natürliche Todesursache): Die Familie verständigt die Hausärztin oder den Hausarzt (medicul de familie) der verstorbenen Person oder den Rettungsdienst über die einheitliche Notrufnummer 112, um den Tod feststellen und das Certificatul medical constatator al decesului ausstellen zu lassen [1].
- Todesfall an einem öffentlichen Ort oder gewaltsamer bzw. ungeklärter Tod: Ist der Tod im öffentlichen Raum, bei einem Unfall oder unter ungeklärten bzw. nicht natürlichen Umständen eingetreten, wählen Sie umgehend 112. Die Polizei (Poliția) und die Staatsanwaltschaft (Parchetul) ordnen eine rechtsmedizinische Obduktion über das Institut für Rechtsmedizin (Institutul de Medicină Legală - IML, beispielsweise das Nationale Institut für Rechtsmedizin „Mina Minovici“ in Bukarest oder die Institute in Cluj-Napoca, Iași oder Timișoara) an, das sowohl das Certificatul medical constatator al decesului als auch die für die standesamtliche Beurkundung erforderliche Freigabebescheinigung von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ausstellt [1][5].
- 2
Versicherungsschutz prüfen, Bestattungsunternehmen in Rumänien und Deutschland beauftragen und Botschaft kontaktieren
Prüfen Sie vor der Übernahme eigener Kosten, ob die verstorbene Person über eine Reiseversicherung, eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholklausel oder einen Schutzbrief eines deutschen Automobilclubs verfügte, da der Versicherer in der Regel direkt ein Vertragsbestattungsunternehmen beauftragt [3][4].
- Zugelassenes Bestattungsunternehmen in Rumänien: Für die Abholung, hygienische Versorgung bzw. Einbalsamierung (tanatopraxie) und Transportvorbereitung beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen (firmă de servicii funerare), das über eine sanitäre Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde des Kreises bzw. der Stadt Bukarest (Direcția de Sănătate Publică) gemäß dem unter der Aufsicht des Gesundheitsministeriums (Ministerul Sănătății) erlassenen Regierungsbeschluss HG nr. 741/2016 verfügt [1].
- Empfangendes Bestattungsunternehmen in Deutschland: Wenn Sie sich für eine Überführung nach Deutschland entscheiden, arbeitet das rumänische Unternehmen mit einem deutschen Bestattungsunternehmen zusammen, das Sie über das offizielle Verzeichnis des deutschen Berufsverbandes (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.) unter Beachtung des jeweiligen Landesbestattungsgesetzes des deutschen Zielbundeslandes und des deutschen Friedhofszwangs auswählen können [2]. Clarvia stellt diese Verzeichnisse ausschließlich zur Information bereit und spricht keine Empfehlung, Unterstützung oder Bewertung einzelner Anbieter aus.
- Deutsche konsularische Unterstützung in Rumänien: Kontaktieren Sie die deutsche Auslandsvertretung in Rumänien, die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bukarest (Ambasada Republicii Federale Germania la București, Telefon +40 21 202 98 30) oder die Konsulate in Hermannstadt (Sibiu) und Temeswar (Timișoara), sowie den zentralen Konsularservice der deutschen Außenbehörde (Auswärtiges Amt) [3][4]. Die Auslandsvertretung stellt Orientierungslisten von Bestattungsunternehmen und konsularische Hinweise bereit, übernimmt jedoch weder Überführungskosten noch die operativen Aufgaben eines Bestatters [3][4].
- 3
Sterbefallanzeige beim Standesamt in Rumänien und Urkundenanerkennung in Deutschland
Die amtliche Beurkundung des Sterbefalls erfolgt beim örtlich zuständigen Standesamt in Rumänien, in dessen Verwaltungsbezirk der Tod eingetreten ist.
- Fristen und Unterlagen beim SPCLEP / Rathaus (Primărie): Die Sterbefallanzeige wird beim lokalen öffentlichen Dienst für Personenstandswesen (Serviciul Public Comunitar Local de Evidență a Persoanelor - SPCLEP) oder beim Rathaus (Primăria) des Sterbeortes eingereicht, die landesweit von der zentralen Personenstandsbehörde (Direcția pentru Evidența Persoanelor și Administrarea Bazelor de Date) koordiniert werden [5]. Die gesetzliche Meldefrist beträgt 3 Tage ab dem Todestag (bei natürlicher Todesursache) bzw. 48 Stunden ab dem Todeszeitpunkt (oder ab Ausstellung der Freigabebescheinigung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bei gewaltsamem oder ungeklärtem Tod) [5]. Auf Grundlage des Certificatul medical constatator al decesului sowie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses der verstorbenen Person stellt die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte die rumänische Sterbeurkunde (Certificatul de deces) und die Bestattungs- bzw. Einäscherungsgenehmigung (Adeverința de înhumare sau de incinerare) aus [5].
- Mehrsprachiger CIEC-Auszug auf Formblatt C (Wiener Übereinkommen von 1976): Beantragen Sie beim rumänischen Standesamt mehrere Ausfertigungen des mehrsprachigen Auszugs aus dem Sterberegister auf Formblatt C (Extrasul multilingv Formular C bzw. das zweisprachige EU-Standardformular); dieses Dokument wird in Deutschland direkt ohne Apostille und ohne beglaubigte Übersetzung anerkannt [5][6].
- Nachbeurkundung in Deutschland: Tritt ein Sterbefall innerhalb Deutschlands ein, ist er nach § 28 Personenstandsgesetz (PStG) spätestens am dritten folgenden Werktag beim örtlichen Standesamt anzuzeigen [6]. Für eine in Rumänien verstorbene Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann die Familie den rumänischen mehrsprachigen Auszug auf Formblatt C direkt in Deutschland verwenden oder optional beim Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes bzw. beim Standesamt I in Berlin eine Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister beantragen [4][6].
- 4
Wahl zwischen internationaler Überführung nach Deutschland und lokaler Bestattung oder Einäscherung in Rumänien
Gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen legen Sie fest, ob die verstorbene Person nach Deutschland überführt oder vor Ort in Rumänien bestattet bzw. eingeäschert wird.
- Sargüberführung nach Deutschland: Sowohl Rumänien als auch Deutschland sind Vertragsstaaten des Internationalen Berliner Abkommens über die Leichenbeförderung von 1937. Für die Ausfuhr aus Rumänien erwirkt das Bestattungsunternehmen den Leichenpass (pașaport mortuar), der von der territorialen Gesundheitsbehörde (Direcția de Sănătate Publică) auf Grundlage des Certificatul de deces, des Certificatul medical constatator al decesului und der Einbalsamierungsbescheinigung ausgestellt wird [1]. Der Leichnam muss gemäß HG nr. 741/2016 und dem Berliner Abkommen in einem luftdicht verlöteten Zinksarg innerhalb eines Holzsarges eingesargt werden [1][3]. Für ergänzende konsularische Hinweise können Sie zudem die Informationen des rumänischen Außenministeriums (Ministerul Afacerilor Externe, E-Mail [email protected]) heranziehen [7].
- Urnenüberführung nach Deutschland: Erfolgt die Einäscherung in einem zugelassenen Krematorium in Rumänien auf Grundlage der Adeverința de incinerare, ist der Transport der versiegelten Urne aus hygienischer Sicht einfacher [1]. Wegen des in Deutschland geltenden Friedhofszwangs verlangen deutsche Behörden und Friedhöfe jedoch in der Regel eine Übernahmebescheinigung des aufnehmenden deutschen Friedhofs, die über das deutsche Bestattungsunternehmen eingeholt wird [2][3].
- Lokale Erdbestattung oder Einäscherung in Rumänien: Entscheidet sich die Familie für eine Beisetzung oder Einäscherung in Rumänien, wird diese auf dem gewählten Friedhof oder im Krematorium auf Grundlage der vom SPCLEP bzw. Rathaus (Primărie) ausgestellten Bestattungs- bzw. Einäscherungsgenehmigung (Adeverința de înhumare/incinerare) durchgeführt [1][5].
- 5
Abmeldungen nach dem Tod, Hinterbliebenenrenten, Sterbegeld und Nachlassverfahren in Deutschland und Rumänien
Nach Erhalt der Sterbeurkunden können Hinterbliebene die Renten-, Versicherungs- und Nachlassverfahren in beiden Staaten einleiten.
- Rentenabmeldung, Sterbevierteljahr und Hinterbliebenenrente in Deutschland: Bezog die verstorbene Person eine deutsche Rente, informieren Sie umgehend die Auszahlungsstelle der Deutschen Post (Renten Service der Deutschen Post), um Überzahlungen zu stoppen und als überlebender Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner innerhalb von 30 Tagen den Vorschuss für das dreimonatige Sterbevierteljahr zu beantragen [8][9]. Anträge auf Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente werden beim deutschen Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, kostenfreie Rufnummer aus Deutschland +49 800 1000 4800) gestellt [8]; ebenso ist die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung zu benachrichtigen.
- Deutsches Nachlassgericht und Testamentsregister: Für Vermögenswerte oder Bankkonten in Deutschland oder falls die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, erfolgt die Prüfung amtlich verwahrter Verfügungen von Todes wegen über das zentrale Register der Bundesnotarkammer (Zentrales Testamentsregister), und das Nachlassgericht beim örtlichen Amtsgericht stellt einen deutschen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis aus [10].
- Sterbegeld und Hinterbliebenenrente in Rumänien: War die verstorbene Person im öffentlichen rumänischen Sozialversicherungssystem versichert oder rentenberechtigt, kann die Person, die die Übernahme der Bestattungskosten durch Belege nachweist, bei der nationalen öffentlichen Rentenkasse (Casa Națională de Pensii Publice) über die zuständige territoriale Rentenkasse das rumänische Sterbegeld (ajutorul de deces) beantragen; die Auszahlung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Antragstellung, und anspruchsberechtigte Familienangehörige können zudem eine Hinterbliebenenrente (pensia de urmaș) beantragen [11][12].
- Notarielles Nachlassverfahren und Steuerregime in Rumänien: Für in Rumänien belegenes Vermögen oder wenn rumänisches Recht auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen Anwendung findet, wird das Nachlassverfahren über das Büro eines öffentlichen Notars durchgeführt, der der rumänischen Notarkammer (Uniunea Națională a Notarilor Publici din România) angehört [13]. Nach den von der rumänischen Finanzverwaltung (Agenția Națională de Administrare Fiscală) angewandten Vorschriften ist ein Nachlass, der innerhalb von 2 Jahren ab dem Todestag notariell abgewickelt und abgeschlossen wird, von der Erbschaftsteuer in Höhe von 1 % auf den Nachlasswert befreit [14].
Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?
Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.
Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen
Territoriale Gesundheitsbehörde des rumänischen Gesundheitsministeriums für die Zulassung von Bestattungsunternehmen und die Ausstellung des Leichenpasses (pașaport mortuar) zur Überführung.
Offizielles bundesweites Verzeichnis von Bestattungsunternehmen in Deutschland für die Annahme internationaler Leichentransporte und die Organisation der Beisetzung.
Diplomatische Vertretung Deutschlands in Rumänien für konsularische Hilfe im Todesfall deutscher Staatsangehöriger sowie Hinweise zu Überführung und Urkundenumschreibung.
Deutsches Auswärtiges Amt für konsularische Unterstützung in Notfällen und bei Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger im Ausland.
Zentrale Behörde in Rumänien zur Koordinierung der lokalen SPCLEP-Dienste und kommunalen Standesämter für die Sterbefallbeurkundung und Ausstellung des mehrsprachigen Formblatts C.
Außenministerium Rumäniens für Informationen zu Personenstandsurkunden und internationalen konsularischen Verfahren.
Träger der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung für die Beantragung von Witwen-/Witwerrente und Waisenrente.
Offizieller Auszahlungsdienst der deutschen gesetzlichen Renten für die Sterbefallmeldung und die Beantragung des Vorschusses für das Sterbevierteljahr innerhalb von 30 Tagen.
Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Deutschland zur Überprüfung letztwilliger Verfügungen und Benachrichtigung des Nachlassgerichts.
Zentrale öffentliche Rentenanstalt in Rumänien für die Auszahlung des Sterbegeldes (innerhalb von 3 Werktagen) und von Hinterbliebenenrenten über die territorialen Rentenkassen.
Berufsverband der öffentlichen Notare in Rumänien für die Eröffnung des notariellen Nachlassverfahrens und die Ausstellung des Erbscheins.
Zentrale Steuerbehörde in Rumänien (ANAF) für steuerliche Angelegenheiten der verstorbenen Person und die Steuerbefreiung der Erbschaft innerhalb der ersten 2 Jahre.
Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen
- [1]Regierungsbeschluss Nr. 741/2016 zur Genehmigung der technischen und sanitären Normen für Bestattungsdienste, Beisetzung, Einäscherung und Leichentransport — Ministerul Sănătății / Direcția de Sănătate Publică
- [2]Offizielles Verzeichnis der Bestattungsunternehmen in Deutschland (Bestattersuche) — Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
- [3]Konsularische Hilfe in Not- und Todesfällen in Rumänien — Ambasada Republicii Federale Germania la București
- [4]Konsularische Informationen bei Not- und Todesfällen im Ausland — Auswärtiges Amt
- [5]Informationen zur Eintragung von Personenstandsakten und zur Ausstellung von Sterbeurkunden — Direcția pentru Evidența Persoanelor și Administrarea Bazelor de Date (DEPABD)
- [6]Personenstandsgesetz (PStG) § 28 Anzeige des Sterbefalls — Bundesministerium der Justiz - Gesetze im Internet
- [7]Konsularische Verfahren im Todesfall und Umschreibung von Personenstandsurkunden — Ministerul Afacerilor Externe (MAE)
- [8]Hinterbliebenenrente und Todesfall im Ausland - Informationen für Hinterbliebene — Deutsche Rentenversicherung
- [9]Mitteilung über einen Sterbefall und Antrag auf Vorschuss für das Sterbevierteljahr — Renten Service der Deutschen Post
- [10]Informationen zum Sterbefall und zur Benachrichtigung des Nachlassgerichts — Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer
- [11]Sterbegeld (ajutorul de deces) und Hinterbliebenenrente (pensia de urmaș) - Häufig gestellte Fragen — Casa Națională de Pensii Publice (CNPP)
- [12]Leistungen und Beihilfen - Gewährung des Sterbegeldes (ajutor de deces) — Ministerul Muncii și Solidarității Sociale
- [13]Notarielles Nachlassverfahren und nationale notarielle Register — Uniunea Națională a Notarilor Publici din România (UNNPR)
- [14]Steuerzahlerbetreuung und steuerliche Regelungen bei Erbschaften — Agenția Națională de Administrare Fiscală (ANAF)
Kostenlose persönliche Orientierung · Clarvia ASBL
Erhalten Sie die weiteren Schritte passend zu Ihrer Situation per E-Mail
Die obige 5-Schritte-Übersicht beschreibt den allgemeinen gesetzlichen Rahmen. Die weiteren Schritte hängen von Ihrem konkreten Einzelfall ab. Klicken Sie auf ein Thema zum Vorausfüllen oder schildern Sie Ihre Situation direkt:
Was Ask Clarvia für Ihren konkreten Fall prüft (zum Vorausfüllen klicken):
“Damit wir Ihnen auf Ihre Situation zugeschnittene Hinweise geben können: In welcher rumänischen Gemeinde ist der Tod eingetreten, in welche Stadt oder welches Bundesland in Deutschland soll eine eventuelle Überführung erfolgen, und planen Sie eine Sarg- oder Urnenüberführung nach Deutschland oder eine Bestattung bzw. Einäscherung in Rumänien?”
Wie diese Seite erstellt wurde
Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.
