Zum Inhalt springenClarvia
Clarvia fragen
Rechtsraum: Schweiz (CH)5 amtliche Quellen geprüft (2026-10-30)Sprache: DeutschRead in English →

Was tun im Todesfall in Schweiz: Offizielle 5-Schritte-Checkliste

Benötigen Sie einen auf Ihre genaue Gemeinde oder Familiensituation zugeschnittenen Leitfaden?

Kostenloser gemeinnütziger Dienst von Clarvia ASBL · Antwort per E-Mail in über 100 Sprachen mit amtlichen Quellen.

Unser aufrichtiges Beileid zum Tod Ihres Familienangehörigen. Wenn eine Person in der Schweiz verstirbt, sind bestimmte gesetzliche Meldefristen und kantonal geregelte Abläufe einzuhalten, bei denen das kommunale Bestattungsamt sowie das Zivilstandsamt die zentralen Anlaufstellen bilden [1][2].

Hier sind die fünf wesentlichen offiziellen Schritte in der richtigen Reihenfolge:

Offizielle 5-Schritte-Checkliste

Öffentlicher Orientierungsleitfaden
  1. 1

    Ärztliche Todesfeststellung und Ärztliche Todesbescheinigung

    Vor jeder Überführung oder administrativen Meldung muss der Tod offiziell durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellt und mittels der Ärztlichen Todesbescheinigung dokumentiert werden [1][2].

    • Tod im Spital oder Pflegeheim: Die ärztliche Leitung der Institution führt die Todesfeststellung durch, stellt die Ärztliche Todesbescheinigung aus und übernimmt häufig bereits die direkte elektronische oder schriftliche Meldung an das zuständige Zivilstandsamt [1][2].
    • Tod zu Hause: Verständigen Sie umgehend die Hausärztin, den Hausarzt oder den regionalen ärztlichen Notfalldienst bzw. die Sanität unter der Notrufnummer 144, damit die Ärztliche Todesbescheinigung im Original ausgestellt wird [1][2].
    • Aussergewöhnlicher Todesfall oder Tod im öffentlichen Raum: Ereignet sich der Todesfall im öffentlichen Raum, infolge eines Unfalls, eines Suizids oder unter unklaren Umständen, alarmieren Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 117 (oder die Sanität unter 144) [1][2]. Verändern Sie am Sterbeort nichts; die Polizei zieht die Amtsärztin oder den Amtsarzt (Rechtsmedizin) sowie die Staatsanwaltschaft bei, um den Leichnam nach der Untersuchung offiziell zur Bestattung freizugeben [2].
  2. 2

    Bestattungsvorsorge prüfen sowie Bestattungsamt und Bestattungsunternehmen einschalten

    Prüfen Sie zunächst, ob die verstorbene Person eine schriftliche Bestattungsverfügung oder Vorsorge (etwa zur Wahl zwischen Erdbestattung und Kremation/Feuerbestattung) hinterlassen hat; dieser Wunsch ist ausserhalb des Testaments aufzubewahren, da er unmittelbar benötigt wird [1][5].

    Wenden Sie sich anschliessend an das Bestattungsamt der Wohngemeinde (beispielsweise in Zürich an das Bestattungs- und Friedhofamt der Stadt Zürich) oder beauftragen Sie ein zugelassenes Bestattungsunternehmen [1][2][3]. Ein Verzeichnis qualifizierter Betriebe führt der Branchenverband (Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste - SVB) [3]. In vielen Schweizer Gemeinden ist die Grundversorgung durch das kommunale Bestattungsamt unentgeltlich geregelt, während ein privates Bestattungsunternehmen die Einsargung, Überführung und Koordination ab Sterbeort übernimmt [2][3]. Eine Erdbestattung oder Kremation darf in der Schweiz in der Regel frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und erst nach Vorliegen der amtlichen Bestattungsbewilligung erfolgen [2][3]. Clarvia stellt Verbandsverzeichnisse zur Orientierung bereit und spricht keine Empfehlung oder Bewertung einzelner Anbieter aus.

  3. 3

    Meldung beim Zivilstandsamt innert 2 Tagen und Ausstellung des Todesscheins

    Der Todesfall muss gesetzlich innerhalb von zwei Tagen (48 Stunden) beim Zivilstandsamt des Sterbeortes (oder je nach Gemeinde direkt über das kommunale Bestattungsamt) angemeldet werden, wie das offizielle Schweizer Behördenportal (ch.ch) erläutert [1][2]. Zur persönlichen oder durch das Bestattungsunternehmen vermittelten Anmeldung durch nahe Angehörige werden in der Regel benötigt [1][2]:

    • Ärztliche Todesbescheinigung im Original
    • Pass oder Identitätskarte sowie gegebenenfalls Ausländerausweis (Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung) der verstorbenen Person
    • Familienbüchlein bzw. Familienausweis oder Partnerschaftsausweis (sofern vorhanden)
    • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung

    Das Zivilstandsamt beurkundet den Todesfall im Personenstandsregister (Infostar), erteilt die Freigabe für die Bestattungsbewilligung und stellt auf Bestellung den offiziellen Todesschein (Todesurkunde) sowie für internationale Zwecke den mehrsprachigen CIEC-Auszug auf Formular C aus [1][2]. Gleichzeitig informiert das Zivilstandsamt die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde und die AHV-Zweigstelle [1].

  4. 4

    Hinterlassenenrenten der AHV (1. Säule), Pensionskasse (2. Säule) und Versicherungen

    Sobald der Todesschein vorliegt, sollten die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche der Hinterbliebenen geltend gemacht werden [4][5]:

    • 1. Säule (AHV-Hinterlassenenrenten): Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Kinder (grundsätzlich bis zum 18. Altersjahr, in Ausbildung bis maximal zum 25. Altersjahr) können Anspruch auf eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente haben [4]. Massgeblich sind die Vorgaben im Merkblatt 3.03 der offiziellen Fachstelle (Informationsstelle AHV/IV); die Anmeldung erfolgt bei derjenigen Ausgleichskasse, an welche die verstorbene Person zuletzt AHV-Beiträge geleistet oder von der sie eine Rente bezogen hat [4].
    • 2. Säule (Berufliche Vorsorge) und Unfallversicherung (UVG): Informieren Sie die Pensionskasse (2. Säule) bzw. den letzten Arbeitgeber sowie bei einem Unfalltod die obligatorische Unfallversicherung (UVG) und allfällige Säule-3a-Vorsorgeeinrichtungen, um Hinterlassenenrenten oder ein Todesfallkapital zu beantragen [1][5].
    • Krankenkasse (KVG): Melden Sie den Todesfall der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; die Versicherungspflicht endet mit dem Todestag, und im Voraus bezahlte Prämien werden anteilsmässig zurückerstattet, während offene Krankheitskosten noch abgerechnet werden [5].
  5. 5

    Erbenbescheinigung, 3-monatige Ausschlagungsfrist, Steuern und Banken

    Für die Nachlassabwicklung nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) gelten verbindliche kantonale Verfahren und Fristen [1][5]:

    • Testamentseinreichung und Erbenbescheinigung: Ein aufgefundenes Testament oder ein Erbvertrag muss unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde (je nach Kanton das Bezirksgericht, Erbschaftsamt, Teilungsamt oder ein Notariat am letzten Wohnsitz) zur amtlichen Eröffnung eingereicht werden [1][5]. Bei derselben Behörde beantragen die gesetzlichen und eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung (Erbschein), die als Legitimationsnachweis gegenüber Banken, PostFinance und Grundbuchämtern dient [1][5].
    • Ausschlagungsfrist (3 Monate) und öffentliches Inventar: Bestehen Zweifel, ob der Nachlass überschuldet ist, können die Erben innerhalb eines Monats ein öffentliches Inventar verlangen oder das Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten (ab Kenntnis des Todes bzw. der Testamentseröffnung) bei der zuständigen kantonalen Behörde ausschlagen [1][5].
    • Banken, Verträge und unterjährige Steuererklärung: Informieren Sie Banken und PostFinance mit dem Todesschein; für den Vollzug der Erbteilung verlangen die Institute die Erbenbescheinigung und die Zustimmung aller Miterben (Erbengemeinschaft) [1][5]. Zudem erstellen die kantonalen Steuerbehörden in der Regel ein amtliches Steuerinventar, und die Erben müssen für die verstorbene Person eine unterjährige Steuererklärung vom 1. Januar bis zum Todestag einreichen [5]. Beratende Unterstützung und Checklisten bietet auch die gemeinnützige Fachorganisation (Pro Senectute Schweiz) [5].

Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?

Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.

Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen

CH · authority

Offizielles Schweizer Behördenportal der Bundeskanzlei und der Kantone mit Informationen zur Meldung beim Zivilstandsamt, Bestattung und Nachlassregelung.

Kommunales Bestattungsamt (Beispiel Stadt Zürich) mit amtlichen Vorgaben zur ärztlichen Todesbescheinigung, Todesfallmeldung und Bestattungsorganisation.

Schweizerischer Branchenverband der Bestattungsunternehmen mit Verzeichnis zertifizierter Bestatterinnen und Bestatter sowie Checklisten im Todesfall.

CH · pension or benefits body

Offizielle Informationsstelle der 1. Säule zum Anspruch und zur Anmeldung von Witwen-, Witwer- und Waisenrenten (Merkblatt 3.03) bei den Ausgleichskassen.

CH · support service

Gemeinnützige Fachorganisation mit administrativen Checklisten und Beratung für Hinterbliebene in der Schweiz.

Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen

  1. [1]
    Todesfall: Was ist zu tun? — ch.ch (Schweizerische Bundeskanzlei)
  2. [2]
    Was tun bei einem Todesfall - Ärztliche Todesbescheinigung und Meldung — Stadt Zürich - Bestattungs- und Friedhofamt
  3. [3]
    Was tun im Todesfall - Checkliste und Bestatterverzeichnis — Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste (SVB)
  4. [4]
    Merkblatt 3.03 - Hinterlassenenrenten der AHV — Informationsstelle AHV/IV
  5. [5]
    Todesfall eines Angehörigen: Checkliste für Hinterbliebene — Pro Senectute Schweiz

Kostenlose persönliche Orientierung · Clarvia ASBL

Erhalten Sie die weiteren Schritte passend zu Ihrer Situation per E-Mail

Die obige 5-Schritte-Übersicht beschreibt den allgemeinen gesetzlichen Rahmen. Die weiteren Schritte hängen von Ihrem konkreten Einzelfall ab. Klicken Sie auf ein Thema zum Vorausfüllen oder schildern Sie Ihre Situation direkt:

Was Ask Clarvia für Ihren konkreten Fall prüft (zum Vorausfüllen klicken):

“Damit wir Ihnen bei Bedarf noch gezielter weiterhelfen können: In welchem Kanton und welcher Gemeinde hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz, und liegt ein Testament oder Erbvertrag vor?”

Sie erhalten eine E-Mail von Lex bei Clarvia. Sie können darauf antworten, sie weiterleiten oder Familienangehörige und Fachleute in den Austausch einbeziehen.

Wie diese Seite erstellt wurde

Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.

← Zurück zu allen veröffentlichten Orientierungshilfen