Todesfall in Österreich (Deutschland): Offizielle 5-Schritte-Checkliste
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Unser aufrichtiges Beileid zum Tod Ihres Familienangehörigen. Wenn eine Person mit Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzbezügen zu Deutschland in Österreich verstirbt, finden die ärztliche Totenbeschau und die Erstbeurkundung am österreichischen Sterbeort statt, während eine Überführung nach Deutschland oder eine Bestattung vor Ort sowie die Renten- und Nachlassabwicklung zwischen den österreichischen und deutschen Behörden koordiniert werden [1][4][5].
Offizielle 5-Schritte-Checkliste
Öffentlicher Orientierungsleitfaden- 1
Ärztliche Totenbeschau und Anzeige des Todes in Österreich
Vor jeder Überführung oder Bestattung muss in Österreich gesetzlich eine amtliche Totenbeschau durch eine hierzu ermächtigte Ärztin oder einen ermächtigten Arzt durchgeführt und die amtliche Anzeige des Todes (samt Todesbescheinigung) ausgestellt werden [1]:
- Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim: Die ärztliche Leitung der österreichischen Krankenanstalt veranlasst die Totenbeschau und erstellt die Anzeige des Todes direkt in der Einrichtung [1]. Halten Sie den deutschen Reisepass oder Personalausweis der verstorbenen Person bereit [1][4].
- Tod zu Hause, in einer Unterkunft oder im öffentlichen Raum: Verständigen Sie umgehend die Rettung unter der Notrufnummer 144 (oder den Euro-Notruf 112) sowie die zuständige Gemeinde bzw. den Magistrat [1]. Je nach österreichischem Bundesland führt die Sprengel- bzw. Gemeindeärztin oder der Gemeindearzt - in Wien die Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) - die Totenbeschau durch und gibt den Leichnam zur Abholung durch ein Bestattungsunternehmen frei [1].
- Unnatürliche oder ungeklärte Todesursache: Bei einem Unfall (z. B. im Straßenverkehr oder im alpinen Gelände), bei einem plötzlichen unerwarteten Tod oder bei Hinweisen auf Fremdverschulden ist sofort die österreichische Polizei (Notruf 133) beizuziehen [1][4]. Der Leichnam darf bis zum Abschluss der polizeilichen und amtsärztlichen Erhebungen bzw. einer von der Staatsanwaltschaft angeordneten Obduktion nicht verändert oder überführt werden [1].
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Versicherungen prüfen sowie Bestattungsunternehmen in Österreich und Deutschland und die Deutsche Botschaft kontaktieren
Prüfen Sie vor einer privaten Auftragserteilung, ob eine bestehende Versicherung die Koordination und Kosten übernimmt [4][5]:
- Auslandsreisekranken-, Unfall- oder Rückholversicherung: Bestand für die verstorbene Person eine Reisekrankenversicherung, ein Automobilclub-Schutzbrief oder eine Sterbegeldversicherung mit Rückholschutz, informieren Sie sofort deren 24-Stunden-Notrufzentrale, da der Assistance-Dienst die Überführung oft direkt beauftragt [5][7].
- Konzessioniertes Bestattungsunternehmen in Österreich und Deutschland: Ohne Versicherungskoordination beauftragen Sie ein konzessioniertes Bestattungsunternehmen in Österreich, das mit einem empfangenden Bestattungsunternehmen am deutschen Zielort zusammenarbeitet [2][3][4]. Zugelassene Betriebe in Österreich finden Sie über die gesetzliche Berufsgruppenvertretung (Wirtschaftskammer Österreich - Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter, im Rahmen des WKO-Fachverbands der persönlichen Dienstleister / Bestatter) [2]. In Deutschland finden Sie ein qualifiziertes Bestattungsunternehmen - das die Vorschriften der deutschen Landesbestattungsgesetze und den gesetzlichen Friedhofszwang beachtet - über den Berufsverband (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., Telefon +49 211 16008-10, 24-Stunden-Notfallnummer +49 211 16008-86, E-Mail [email protected]) [3]. Clarvia stellt diese Verzeichnisse zur Orientierung bereit und spricht keine Empfehlung, Bestätigung oder Einstufung einzelner Anbieter aus.
- Konsularische Unterstützung durch die Deutsche Botschaft Wien: Bei einem Todesfall einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers in Österreich können Sie sich an die Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft Wien, Telefon +43 1 71154 0, E-Mail [email protected]; in dringenden Notfällen außerhalb der Dienstzeiten auch über den Bereitschaftsdienst der Bundesbehörde Auswärtiges Amt unter +49 30 5000 0) wenden [4][5]. Noch gültige deutsche Reisepässe oder Personalausweise der verstorbenen Person werden der Botschaft oder der deutschen Passbehörde zur Entwertung vorgelegt [4].
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Beurkundung beim österreichischen Standesamt (ZPR / CIEC-Formblatt C) und Urkundenanerkennung in Deutschland
- Österreichische Personenstandsbehörde (Zentrales Personenstandsregister - ZPR): Der Todesfall muss spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt (Personenstandsbehörde) des österreichischen Sterbeortes (beispielsweise in Wien, Graz, Linz, Salzburg oder Innsbruck) angezeigt werden, was in der Praxis das österreichische Krankenhaus oder das beauftragte Bestattungsunternehmen übernimmt [1]. Für die Eintragung in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) - über dessen Ablauf das offizielle österreichische Bürgerportal (oesterreich.gv.at) informiert - werden die ärztliche Anzeige des Todes, der deutsche Reisepass/Personalausweis sowie die Geburtsurkunde und gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder der Nachweis über die Auflösung einer Ehe benötigt [1].
- Mehrsprachiges CIEC-Formblatt C und direkte Anerkennung in Deutschland: Lassen Sie sich vom österreichischen Standesamt neben mehreren österreichischen Sterbeurkunden auch internationale mehrsprachige Auszüge auf Formblatt C (nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen von 1976) ausstellen [1]. Da Urkunden aus Österreich auf Deutsch verfasst sind und sowohl das Wiener CIEC-Übereinkommen als auch die EU-Verordnung 2016/1191 gelten, werden die österreichische Sterbeurkunde und das Formblatt C in Deutschland von allen Behörden, Gerichten, Rententrägern und Banken direkt ohne Apostille anerkannt [1][5].
- Optionale Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt: Während ein Sterbefall innerhalb Deutschlands nach § 28 des Personenstandsgesetzes (PStG) spätestens am dritten folgenden Werktag beim deutschen Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden muss [6], erfolgt bei einem Tod in Österreich keine automatische Meldung an das deutsche Standesamt. Nahe Angehörige können den Auslandssterbefall jedoch auf Wunsch nach § 36 PStG beim deutschen Standesamt des letzten inländischen Wohnsitzes (bzw. beim Standesamt I in Berlin) nachbeurkunden lassen, um zusätzlich eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten [5][6].
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Wahl zwischen internationaler Überführung nach Deutschland und lokaler Bestattung in Österreich
- Sargüberführung von Österreich nach Deutschland (Leichenpass): Für den grenzüberschreitenden Transport des Leichnams nach Deutschland stellt die zuständige österreichische Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. in Statutarstädten wie Wien, Graz oder Salzburg der Magistrat) auf Antrag des österreichischen Bestattungsunternehmens einen österreichischen Leichenpass aus [1][4][7]. Hierfür wird die verstorbene Person vorschriftsgemäß in einem luftdicht verschlossenen Transportsarg (verlöteter Zinksarg bzw. Metalleinsatz nach dem Internationalen Berliner Abkommen von 1937) eingesargt [4][5]. Mit dem österreichischen Leichenpass und der Sterbeurkunde überführt das Bestattungsunternehmen den Sarg direkt zum Zielort in Deutschland [4][5]. Allgemeine Hinweise zu grenzüberschreitenden Todesfällen und Überführungen veröffentlicht auch das österreichische Außenministerium (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten - BMEIA, Bürgerservice +43 1 90115 3775, 24-Stunden-Notruf +43 1 90115 4411) [7].
- Einäscherung und Urnenüberführung nach Deutschland (Friedhofszwang beachten): Findet die Kremation bereits in Österreich statt, beachten Sie, dass in Deutschland ein gesetzlicher Friedhofszwang auch für Urnen gilt [3][4]. Wie die Deutsche Botschaft Wien ausdrücklich hinweist, ist eine private Mitnahme oder Aufbewahrung der Urne in Deutschland nicht gestattet [4]. Das österreichische Krematorium bzw. Bestattungsunternehmen versendet die Urne daher erst nach Vorlage einer schriftlichen Urnenanforderung (Übernahmebescheinigung) eines deutschen Bestattungsfriedhofs oder Bestattungsunternehmens direkt an die empfangende Stelle in Deutschland [3][4].
- Lokale Erd- oder Feuerbestattung in Österreich: Wünscht die Familie eine Beisetzung in Österreich, organisiert das österreichische Bestattungsunternehmen die Bestattung nach den Bestimmungen des jeweiligen österreichischen Landes-Bestattungsgesetzes [1][2].
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Renten, Sozialversicherung, Steuern und Nachlassabwicklung in Deutschland und in Österreich
Mit den österreichischen Sterbeurkunden (bzw. dem CIEC-Formblatt C) leiten Sie die Nachlass- und Versorgeschritte in beiden Staaten ein:
- Renten, Krankenversicherung und Nachlassgericht in Deutschland: Bezog die verstorbene Person eine deutsche gesetzliche Rente, melden Sie den Todesfall umgehend der Zahlstelle (Renten Service der Deutschen Post, Telefon +49 221 569 2777), bei der überlebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag den Vorschuss für das Sterbevierteljahr (drei volle Monatsrenten) beantragen können [8][9]. Anträge auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente richten Sie an den Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, kostenfreie Servicenummer 0800 1000 4800 bzw. +49 30 865 0 aus dem Ausland) [8]. Informieren Sie zudem die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und das Finanzamt. Hatte die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist nach der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) das deutsche Nachlassgericht beim Amtsgericht für den gesamten Nachlass zuständig (Beantragung eines deutschen Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses für Vermögen in Österreich; die gesetzliche Erbausschlagungsfrist in Deutschland beträgt 6 Wochen bzw. 6 Monate bei Auslandsbezug) [10]. Amtlich verwahrte Testamente werden über das Register der Bundesnotarkammer (Zentrales Testamentsregister, Telefon 0800 35 50 100, E-Mail [email protected]) ermittelt [10].
- Pensionsansprüche und automatisches Verlassenschaftsverfahren in Österreich: Bestand in Österreich eine Versicherungs- oder Pensionszeit (etwa bei der Österreichischen Gesundheitskasse - ÖGK oder der Pensionsversicherung), prüfen Hinterbliebene Ansprüche auf österreichische Witwen-, Witwer- oder Waisenpensionen bzw. eine einmalige Abfindung beim österreichischen Träger (Pensionsversicherungsanstalt - PVA; bei Antragstellung binnen 6 Monaten rückwirkend ab dem Tag nach dem Todestag) [11]. Zudem übermittelt das österreichische Standesamt jede Sterbeurkunde automatisch an das örtliche österreichische Bezirksgericht, das von Amts wegen ein Verlassenschaftsverfahren durch eine zuständige Notarin oder einen Notar als Gerichtskommissär (organisiert über die Standesvertretung Österreichische Notariatskammer) einleitet [1][12]. Lag der gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person in Österreich oder befanden sich dort Vermögenswerte, führt der Gerichtskommissär die Todesfallaufnahme durch (bzw. klärt die internationale Zuständigkeit nach der EU-Erbrechtsverordnung mit dem deutschen Nachlassgericht) [12].
Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?
Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.
Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen
Offizielles österreichisches Behördenportal mit Informationen zu Totenbeschau, Anzeige des Todes beim Standesamt, ZPR und Ausstellung der Sterbeurkunde.
Gesetzliche Berufsvertretung (WKO Fachverband der persönlichen Dienstleister / Bestatter) und Branchenverzeichnis der konzessionierten Bestattungsunternehmen in Österreich.
Deutscher Berufsverband zur Suche nach empfangenden Bestattungsunternehmen in Deutschland unter Beachtung der Landesbestattungsgesetze und des Friedhofszwangs.
Rechts- und Konsularreferat der Deutschen Botschaft in Wien mit Informationen zu Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger in Österreich, Überführungen und Passentwertung.
Deutsche Bundesbehörde mit konsularischem Bereitschaftsdienst und Informationen zu Todesfällen deutscher Staatsangehöriger im Ausland.
Österreichisches Außenministerium (BMEIA) mit Bürgerservice und 24-Stunden-Bereitschaftsdienst zu internationalen Leichenüberführungen und konsularischen Fragen.
Träger der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung für Sterbefallmeldungen sowie Anträge auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten.
Zahlstelle für die Abmeldung laufender deutscher Rentenzahlungen und die Beantragung des Sterbevierteljahres innerhalb von 30 Tagen.
Von der Bundesnotarkammer geführtes Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge zur Benachrichtigung des deutschen Nachlassgerichts.
Österreichischer Pensionsversicherungsträger (PVA) für Anträge auf Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen sowie Abfindungen.
Informationen zum automatischen österreichischen Verlassenschaftsverfahren durch den zuständigen Notar als Gerichtskommissär im Auftrag des Bezirksgerichts.
Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen
- [1]Todesfall in Österreich - Anzeige des Todes, Totenbeschau und Sterbeurkunde (ZPR) — oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt Österreich)
- [2]Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter (Fachverband der persönlichen Dienstleister) — Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- [3]Kontakt und Soforthilfe im Trauerfall - Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. — Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
- [4]Sterbefälle deutscher Staatsangehöriger in Österreich - Hinweise der Deutschen Botschaft Wien — Deutsche Botschaft Wien (Auswärtiges Amt)
- [5]Todesfall im Ausland und Überführung nach Deutschland — Auswärtiges Amt
- [6]Personenstandsgesetz (PStG) § 28 Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt — Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)
- [7]Todesfall im Ausland und Überführung - Konsularische Informationen und Bürgerservice — oesterreich.gv.at / Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA)
- [8]Renten für Hinterbliebene - Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente — Deutsche Rentenversicherung
- [9]Renten Service der Deutschen Post - Todesfall melden und Sterbevierteljahr beantragen — Deutsche Post AG - Renten Service
- [10]Zentrales Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer — Bund.de Verwaltung Online
- [11]Pensionen für Hinterbliebene - Witwen- und Witwerpension — Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
- [12]Verlassenschaftsverfahren - Ablauf, Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär und Einantwortung — oesterreich.gv.at (Bundesministerium für Justiz)
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“Um Ihnen noch gezielter weiterhelfen zu können: 1. In welchem österreichischen Bundesland (bzw. welcher Gemeinde) ist der Todesfall eingetreten, und in welchem deutschen Bundesland hatte Ihr Familienangehöriger seinen Wohnsitz? 2. Planen Sie eine Sarg- oder Urnenüberführung nach Deutschland oder eine Bestattung in Österreich?”
Wie diese Seite erstellt wurde
Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.
