Todesfall in Deutschland (Österreich): Offizielle 5-Schritte-Checkliste
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Unser aufrichtiges Beileid zum Tod Ihres Familienangehörigen. Wenn eine Person mit Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzbezügen zu Österreich in Deutschland verstirbt, müssen die ärztliche Leichenschau und die standesamtliche Beurkundung zunächst am deutschen Sterbeort erfolgen, bevor eine Überführung nach Österreich oder eine Bestattung in Deutschland sowie die Pensions- und Verlassenschaftsverfahren in Österreich und Deutschland durchgeführt werden können [1][4][6].
Offizielle 5-Schritte-Checkliste
Öffentlicher Orientierungsleitfaden- 1
Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung (Totenschein) in Deutschland
Vor jeder Überführung oder Bestattung muss der Tod in Deutschland ärztlich festgestellt und im Rahmen der äußeren Leichenschau eine amtliche Todesbescheinigung (Totenschein) mit vertraulichem und nicht-vertraulichem Teil ausgestellt werden [1][2]:
- Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz: Die behandelnde Ärztin oder der diensthabende Arzt der Einrichtung führt die Leichenschau direkt vor Ort durch, stellt die Todesbescheinigung aus und veranlasst die erste Versorgung im hauseigenen Kühlraum [1][2]. Halten Sie den österreichischen Reisepass oder Personalausweis der verstorbenen Person bereit.
- Sterbefall zu Hause, im Hotel oder an einem öffentlichen Ort: Verständigen Sie bei einem natürlichen Todesfall in einer Privatwohnung umgehend die Hausarztpraxis oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 (bzw. bei akuten Notfällen oder im öffentlichen Raum den Rettungsdienst über den Notruf 112) [2]. Erst nach Vorliegen der ärztlichen Todesbescheinigung darf ein Bestattungsunternehmen die verstorbene Person abholen.
- Ungeklärte oder nicht natürliche Todesursache: Bescheinigt die Ärztin oder der Arzt eine ungeklärte oder nicht natürliche Todesart (etwa nach einem Verkehrs- oder Arbeitsunfall oder bei plötzlichem Tod), werden automatisch die Polizei (Notruf 110 oder 112) und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet [2]. Bis zur schriftlichen Freigabe durch die deutsche Staatsanwaltschaft darf weder eine Einäscherung noch eine Überführung nach Österreich stattfinden [2][6].
- 2
Versicherungen prüfen sowie Bestattungsunternehmen in Deutschland und Österreich und die österreichische Vertretung kontaktieren
Prüfen Sie vor einer privaten Auftragserteilung, ob eine bestehende Versicherung oder Vorsorge die Überführungskosten übernimmt [4][6]:
- Reise-, Rückhol- oder Bestattungsvorsorgeversicherung: Bestand für Ihren Familienangehörigen eine Auslandsreisekrankenversicherung, ein Schutzbrief (z. B. über einen Automobilclub) oder eine österreichische Bestattungsvorsorge (etwa beim Wiener Verein), kontaktieren Sie umgehend die 24-Stunden-Assistance-Zentrale, da diese das Überführungsunternehmen meist direkt beauftragt [6].
- Zugelassenes Bestattungsunternehmen in Deutschland und Österreich: Ohne Versicherungskoordination beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen in Deutschland (unter Beachtung der deutschen Landesbestattungsgesetze und des Friedhofszwangs), das sich mit einem konzessionierten empfangenden Bestattungsunternehmen in Österreich abstimmt [2][3][6]. In Deutschland finden Sie qualifizierte Betriebe über den Berufsverband (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., Telefon +49 211 16008-10, 24-Stunden-Notfalltelefon +49 211 16008-86, E-Mail [email protected]) [2]. In Österreich sind die konzessionierten Bestattungsunternehmen in der gesetzlichen Berufsgruppenvertretung (Wirtschaftskammer Österreich - Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter, im WKO-Fachverband der persönlichen Dienstleister / Bestatter) zusammengeschlossen [3]. Clarvia stellt diese Verzeichnisse zur Orientierung bereit und spricht keine Empfehlung, Bestätigung oder Einstufung einzelner Anbieter aus.
- Kontakt zur österreichischen Botschaft bzw. zum Konsulat in Deutschland: Bei konsularischen Fragen zum Todesfall einer österreichischen Staatsbürgerin oder eines österreichischen Staatsbürgers in Deutschland (Amtsbezirke der Österreichischen Botschaft Berlin sowie des Generalkonsulats München und der Honorarkonsulate) unterstützt das österreichische Außenministerium (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten - BMEIA, Bürgerservice +43 1 90115 3775, 24-Stunden-Notruf +43 1 90115 4411) [5][6]. Die Vertretungsbehörden beraten zum Ablauf und informieren bei amtlichen Meldungen die Angehörigen, übernehmen jedoch keine Bestattungs- oder Überführungskosten [6].
- 3
Anzeige beim deutschen Standesamt (Formblatt C) und Eintragung in Österreich (ZPR)
- Deutsches Standesamt des Sterbeortes (Frist von 3 Werktagen nach § 28 PStG): Nach § 28 des deutschen Personenstandsgesetzes (PStG) muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des deutschen Sterbeortes (beispielsweise in München, Berlin, Frankfurt am Main oder Passau) angezeigt werden [1]. Bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung die schriftliche Anzeige; sonst meldet in der Praxis das beauftragte Bestattungsunternehmen den Sterbefall unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung, des österreichischen Reisepasses/Personalausweises oder Staatsbürgerschaftsnachweises sowie der Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde [1][2].
- Sterbeurkunde und mehrsprachiges Formblatt C: Beantragen Sie beim deutschen Standesamt neben mehreren deutschen Sterbeurkunden auch mehrsprachige Auszüge auf Formblatt C nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen von 1976 [1][4]. Da Urkunden aus Deutschland auf Deutsch ausgestellt sind und zwischen Deutschland und Österreich sowohl das Wiener CIEC-Übereinkommen als auch die EU-Verordnung 2016/1191 gelten, wird die deutsche Sterbeurkunde (ebenso wie das CIEC-Formblatt C) in Österreich direkt ohne Apostille oder Beglaubigung anerkannt [4][6].
- Nachträgliche Eintragung im österreichischen Zentralen Personenstandsregister (ZPR): Wenn eine österreichische Staatsbürgerin oder ein österreichischer Staatsbürger in Deutschland verstirbt, ist der Todesfall unter Vorlage der deutschen Sterbeurkunde (bzw. des CIEC-Formblatts C) auch bei einer österreichischen Personenstandsbehörde (jedem Standesamt oder Standesamtsverband in Österreich, beispielsweise am letzten österreichischen Wohnsitz wie Wien, Graz, Linz, Salzburg oder Innsbruck) zur Eintragung in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) zu melden, worüber das offizielle Bürgerportal (oesterreich.gv.at) informiert [4][6]. Erst durch die Erfassung im ZPR werden in Österreich das Bezirksgericht und die Sozialversicherungsträger automatisch verständigt [4].
- 4
Wahl zwischen internationaler Überführung nach Österreich und lokaler Bestattung in Deutschland
- Sargüberführung von Deutschland nach Österreich (Leichenpass): Für den grenzüberschreitenden Transport des Leichnams von Deutschland nach Österreich stellt die zuständige deutsche Behörde des Sterbeortes (Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Standesamt) auf Antrag des Bestattungsunternehmens einen internationalen Leichenpass (nach dem Internationalen Berliner Abkommen von 1937) aus, nachdem der Leichnam vorschriftsgemäß in einem luftdicht verlöteten Zinksarg bzw. versiegelten Transportsarg eingesargt wurde [2][6][7]. Für Überführungen aus Österreich heraus oder für bestimmte behördliche Weitertransporte in Österreich ist hingegen der österreichische Leichenpass der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. des Magistrats maßgeblich [4][6]. Allgemeine Hinweise zu grenzüberschreitenden Überführungen veröffentlichen sowohl das österreichische Außenministerium (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten - BMEIA) als auch die deutsche Bundesbehörde (Auswärtiges Amt) [5][6][7].
- Feuerbestattung und Urnenüberführung nach Österreich: Findet die Einäscherung bereits in einem deutschen Krematorium statt (wofür in Deutschland eine zweite amtsärztliche Leichenschau vorgeschrieben ist), kann die verschlossene Urne zusammen mit der Sterbeurkunde und der Einäscherungsbescheinigung an das empfangende österreichische Bestattungsunternehmen bzw. die österreichische Friedhofsverwaltung überführt werden [2][6]. (Soll umgekehrt eine Urne innerhalb Deutschlands beigesetzt werden, verlangt das deutsche Krematorium wegen des deutschen Friedhofszwangs vorab eine schriftliche Übernahmebescheinigung des deutschen Bestattungsfriedhofs [2].)
- Lokale Erd- oder Feuerbestattung in Deutschland: Wünscht die Familie eine Bestattung in Deutschland, organisiert das deutsche Bestattungsunternehmen die Beisetzung nach den Fristen des jeweiligen deutschen Landesbestattungsgesetzes [2].
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Pensionen, Verlassenschaftsverfahren, Renten und Nachlass in Österreich und in Deutschland
Sobald die Sterbeurkunde vorliegt und der Todesfall im österreichischen ZPR erfasst ist, folgen die sozialversicherungs- und erbrechtlichen Schritte in beiden Staaten:
- Hinterbliebenenpensionen und automatisches Verlassenschaftsverfahren in Österreich: Über die Eintragung im ZPR wird unter anderem die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert; Ansprüche auf Witwen-, Witwer- oder Waisenpension sowie eine etwaige einmalige Abfindung müssen Hinterbliebene jedoch gesondert beim zuständigen österreichischen Pensionsversicherungsträger (Pensionsversicherungsanstalt - PVA, alternativ SVS oder BVAEB) beantragen - idealerweise innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag, damit die Pension rückwirkend ab dem Tag nach dem Todestag gezahlt wird [8]. Gleichzeitig leitet das österreichische Bezirksgericht nach der ZPR-Meldung automatisch das Verlassenschaftsverfahren ein und beauftragt die örtlich zuständige Notarin oder den Notar als Gerichtskommissär (organisiert über die Standesvertretung Österreichische Notariatskammer) mit der Todesfallaufnahme, der Testamentserhebung und der Einantwortung des Nachlasses [4][9].
- Renten, Krankenversicherung und Nachlassgericht in Deutschland: Hatte die verstorbene Person auch deutsche Rentenansprüche oder einen deutschen Rentenbezug, melden Sie den Sterbefall unverzüglich der Zahlstelle (Renten Service der Deutschen Post, Telefon +49 221 569 2777), bei der überlebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag den Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen können [10][11]. Anträge auf deutsche Witwen-, Witwer- oder Waisenrente stellen Sie beim deutschen Träger (Deutsche Rentenversicherung, kostenfreie Servicenummer 0800 1000 4800 bzw. +49 30 865 0 aus dem Ausland) [10]. Informieren Sie zudem eine etwaige deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Lag der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person in Deutschland oder befinden sich dort Nachlasswerte, ist das deutsche Nachlassgericht beim Amtsgericht für einen deutschen Erbschein bzw. das Europäische Nachlasszeugnis zuständig; amtlich verwahrte Testamente in Deutschland werden automatisch über das Register der Bundesnotarkammer (Zentrales Testamentsregister, Telefon 0800 35 50 100, E-Mail [email protected]) ermittelt [12].
Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?
Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.
Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen
Deutscher Berufsverband zur Suche nach qualifizierten Bestattungsunternehmen in Deutschland für lokale Bestattungen und internationale Überführungen nach Österreich.
Gesetzliche Berufsvertretung (WKO Fachverband der persönlichen Dienstleister / Bestatter) und Branchenverzeichnis der konzessionierten Bestattungsunternehmen in Österreich.
Offizielles österreichisches Behördenportal mit Leitfäden zur Eintragung im Zentralen Personenstandsregister (ZPR), zu Todesfällen im Ausland und zum Verlassenschaftsverfahren.
Österreichisches Außenministerium (BMEIA) mit Bürgerservice, 24-Stunden-Bereitschaftsdienst und konsularischer Koordination über die Österreichische Botschaft Berlin und die Generalkonsulate.
Deutsche Bundesbehörde mit Informationen zu Leichenpässen und grenzüberschreitenden Leichen- und Urnenüberführungen.
Österreichischer Pensionsversicherungsträger (PVA) für Anträge auf Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen sowie Abfindungen.
Informationen zum automatischen österreichischen Verlassenschaftsverfahren durch den zuständigen Notar als Gerichtskommissär im Auftrag des Bezirksgerichts.
Träger der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung für Sterbefallmeldungen sowie Anträge auf deutsche Witwen-, Witwer- und Waisenrenten.
Zahlstelle für die Abmeldung laufender deutscher Rentenzahlungen und die Beantragung des Sterbevierteljahres innerhalb von 30 Tagen.
Von der Bundesnotarkammer geführtes Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge zur Benachrichtigung des deutschen Nachlassgerichts.
Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen
- [1]Personenstandsgesetz (PStG) § 28 Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt — Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)
- [2]Kontakt und Soforthilfe im Trauerfall - Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. — Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
- [3]Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter (Fachverband der persönlichen Dienstleister) — Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- [4]Todesfall - Anzeige des Todes, Zentrales Personenstandsregister (ZPR) und Sterbeurkunde — oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt Österreich)
- [5]Bürgerservice und Bereitschaftsdienst des Außenministeriums (BMEIA) bei Notfällen im Ausland — oesterreich.gv.at / Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA)
- [6]Todesfall im Ausland und Überführung nach Österreich — oesterreich.gv.at (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)
- [7]Todesfall im Ausland und Überführung - Informationen für Angehörige — Auswärtiges Amt
- [8]Pensionen für Hinterbliebene - Witwen- und Witwerpension — Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
- [9]Verlassenschaftsverfahren - Ablauf, Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär und Einantwortung — oesterreich.gv.at (Bundesministerium für Justiz)
- [10]Renten für Hinterbliebene - Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente — Deutsche Rentenversicherung
- [11]Renten Service der Deutschen Post - Todesfall melden und Sterbevierteljahr beantragen — Deutsche Post AG - Renten Service
- [12]Zentrales Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer — Bund.de Verwaltung Online
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Die obige 5-Schritte-Übersicht beschreibt den allgemeinen gesetzlichen Rahmen. Die weiteren Schritte hängen von Ihrem konkreten Einzelfall ab. Klicken Sie auf ein Thema zum Vorausfüllen oder schildern Sie Ihre Situation direkt:
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“Um Ihnen noch gezielter weiterhelfen zu können: 1. In welchem deutschen Bundesland (bzw. welcher Gemeinde) ist der Sterbefall eingetreten, und in welchem österreichischen Bundesland lag der Wohnsitz oder Zielort? 2. Planen Sie eine Sarg- oder Urnenüberführung nach Österreich oder eine Bestattung in Deutschland?”
Wie diese Seite erstellt wurde
Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.
