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Grenzüberschreitender Korridor: Deutschland (DE) ↔ Vereinigtes Königreich (GB)13 amtliche Quellen geprüft (2026-10-30)Sprache: DeutschRead in English →

Todesfall in Deutschland (Vereinigtes Königreich): Offizielle 5-Schritte-Checkliste

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Unser aufrichtiges Beileid zu Ihrem Verlust. Wenn Ihr Familienangehöriger mit Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzbezug zum Vereinigten Königreich in Deutschland verstirbt, müssen zunächst die ärztliche Leichenschau und die standesamtliche Beurkundung in Deutschland erfolgen, bevor eine Überführung in das Vereinigte Königreich oder eine Bestattung vor Ort sowie die Nachlassabwicklung durchgeführt werden können [1][2].

Offizielle 5-Schritte-Checkliste

Öffentlicher Orientierungsleitfaden
  1. 1

    Ärztliche Leichenschau, Todesbescheinigung und Freigabe in Deutschland

    • Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim: Ereignet sich der Tod in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung in Deutschland, veranlasst die Einrichtung unmittelbar die ärztliche Leichenschau und stellt die amtliche Todesbescheinigung (Totenschein mit vertraulichem und nicht vertraulichem Teil nach dem jeweiligen Landesbestattungsgesetz) aus [1][3].
    • Sterbefall zu Hause oder an einem öffentlichen Ort: Tritt der Tod außerhalb einer Einrichtung ein, verständigen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder in Notfällen den Rettungsdienst unter 112, damit ein Arzt den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt [1][2].
    • Polizei und Staatsanwaltschaft bei ungeklärter Todesursache: Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod oder ist die Todesursache ungeklärt, zieht der Arzt die Polizei hinzu [1][3]. In diesem Fall prüft die zuständige Staatsanwaltschaft den Sachverhalt und erteilt erst nach Abschluss etwaiger rechtsmedizinischer Untersuchungen die schriftliche Freigabe zur Bestattung oder Auslandsüberführung [1][3].
  2. 2

    Versicherungsprüfung, Bestattungsunternehmen in beiden Ländern und konsularische Hilfe

    • Reise- oder Rückholversicherung vorab prüfen: Prüfen Sie vor einer privaten Auftragsvergabe, ob die verstorbene Person über eine Reise-, Auslandskranken- oder Rückholversicherung verfügte, da der Assistance-Dienst der Versicherung häufig ein Vertragsunternehmen beauftragt und Kosten vorab freigeben muss [1][2].
    • Zugelassene Bestattungsunternehmen in Deutschland und im Vereinigten Königreich: Sie können in Deutschland ein qualifiziertes Bestattungsunternehmen über den deutschen Berufsverband (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.) unter Beachtung der Landesbestattungsgesetze und des Friedhofszwangs beauftragen [2]. Für eine Überführung in das Vereinigte Königreich arbeitet das deutsche Institut mit einem empfangenden Bestattungsunternehmen im Vereinigten Königreich zusammen, das Sie über den britischen Fachverband (National Association of Funeral Directors, NAFD, oder National Society of Allied and Independent Funeral Directors, SAIF) finden [1][4]. Diese Verbandsverzeichnisse dienen als öffentlich zugängliche Orientierungsbeispiele; Clarvia spricht keine Empfehlung, Billigung oder Rangfolge für einzelne Anbieter aus.
    • Britische konsularische Unterstützung: Informieren Sie die britische Außen- und Konsularbehörde (Foreign, Commonwealth & Development Office, FCDO, Telefon +44 20 7008 5000 in London sowie über die Britische Botschaft in Berlin oder die Generalkonsulate in Düsseldorf und München) [1][5]. Die Konsularabteilung unterstützt bei der Entwertung des britischen Reisepasses und stellt Listen englischsprachiger Bestattungsunternehmen und Rechtsanwälte bereit, übernimmt jedoch keine Bestattungs- oder Überführungskosten [1][5].
  3. 3

    Standesamtliche Sterbefallanzeige in Deutschland und Urkundenanerkennung im Vereinigten Königreich

    • Anzeige beim Standesamt des Sterbeortes (§ 28 PStG): Nach § 28 Personenstandsgesetz (PStG) muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes (beispielsweise in der Hauptstadt über das Portal Standesamt Berlin) angezeigt werden [3][6]. Bei einem Tod im Krankenhaus erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Klinik; andernfalls übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anmeldung [3][6].
    • Sterbeurkunde und mehrsprachiges Formblatt C (CIEC): Beantragen Sie beim deutschen Standesamt mehrere Ausfertigungen der deutschen Sterbeurkunde sowie den mehrsprachigen Auszug aus dem Sterbeeintrag auf Formblatt C (gemäß Wiener CIEC-Übereinkommen von 1976) bzw. eine beglaubigte englische Übersetzung [1][3]. Sofern eine britische Stelle eine Überbeglaubigung verlangt, stellt die zuständige deutsche Landesbehörde (z. B. Bezirksregierung oder Landesamt) eine Haager Apostille aus [1].
    • Anerkennung im Vereinigten Königreich: Während ein Todesfall innerhalb des Vereinigten Königreichs beim lokalen Register Office innerhalb von 5 Tagen in England, Wales und Nordirland bzw. innerhalb von 8 Tagen in Schottland (über das Portal mygov.scot) registriert werden muss [7], ist eine Nachregistrierung eines in Deutschland eingetretenen Todesfalls bei britischen Behörden nicht gesetzlich vorgeschrieben [1][5]. Die deutsche Sterbeurkunde (mit beglaubigter englischer Übersetzung oder mehrsprachigem Formblatt C) wird im Vereinigten Königreich direkt anerkannt; optional kann eine kostenpflichtige konsularische Registrierung über die Overseas Registration Unit des FCDO beantragt werden [1][5].
  4. 4

    Internationale Überführung in das Vereinigte Königreich oder Bestattung in Deutschland

    • Sargüberführung von Deutschland in das Vereinigte Königreich: Für die internationale Überführung des Leichnams beantragt das deutsche Bestattungsunternehmen bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Standesamt des Sterbeortes) einen Leichenpass nach dem Internationalen Berliner Abkommen von 1937 und den Landesbestattungsgesetzen [1][2]. Hierfür werden die Todesbescheinigung, die Sterbeurkunde, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die Bestätigung über die vorschriftsmäßige Einsargung in einem verlöteten Zinksarg (bzw. luftfrachttauglichen Transportsarg) vorgelegt [1][2].
    • Urnenüberführung und deutscher Friedhofszwang: Wegen des in Deutschland geltenden Friedhofszwangs geben deutsche Krematorien die Aschekapsel bzw. Urne nur an ein Bestattungsunternehmen oder gegen Nachweis der Auslandsbestattung bzw. Übernahmebescheinigung frei [1][2]. Für den Urnentransport in das Vereinigte Königreich werden die Sterbeurkunde, die Einäscherungsbescheinigung (Cremation Certificate) und die Urnenversiegelungsbescheinigung benötigt [1][5].
    • Freigabe bei Ankunft im Vereinigten Königreich (Coroner bzw. DCRS): Nach Ankunft im Vereinigten Königreich legt das empfangende britische Bestattungsunternehmen die deutschen Dokumente vor: In England und Wales stellt der örtliche Coroner eine Out-of-England Order bzw. für eine Feuerbestattung das Form 104 (Coroner's Certificate for Cremation of Body Brought from Abroad) aus [1][5]; in Schottland erfolgt die Freigabe für aus dem Ausland überführte Verstorbene über die schottische Prüfstelle (Healthcare Improvement Scotland Death Certification Review Service, DCRS) [8]. Alternativ ist auch eine Erdbestattung oder Einäscherung mit Beisetzung vor Ort in Deutschland möglich [1][2].
  5. 5

    Behördenmeldungen, Hinterbliebenenrenten, Steuern und Nachlassverfahren in beiden Ländern

    • Behördenmeldungen und Renten im Vereinigten Königreich: Hatte die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz in England, Schottland oder Wales und befand sich nur vorübergehend in Deutschland, können Sie über ein lokales britisches Register Office den zentralen Meldedienst (Tell Us Once) nutzen, um die Steuerbehörde (HM Revenue & Customs, HMRC), das Sozialministerium (Department for Work and Pensions, DWP), das HM Passport Office und Kommunalbehörden in einem Schritt zu benachrichtigen [5][9]. Bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland oder in Nordirland informieren Sie direkt den DWP Bereavement Service bzw. das International Pension Centre (+44 191 218 7777, einschließlich Prüfung auf Bereavement Support Payment) sowie HMRC [5][10].
    • Nachlassverfahren im Vereinigten Königreich (Probate / Confirmation): Zur Abwicklung von Bankkonten oder Immobilien im Vereinigten Königreich beantragen Testamentsvollstrecker oder Berechtigte beim Nachlassregister ein Grant of Probate (bzw. Letters of Administration in England, Wales und Nordirland) oder eine Confirmation beim zuständigen Sheriff Court in Schottland [5][7].
    • Renten, Krankenversicherung und Nachlassgericht in Deutschland: Bestand in Deutschland ein Rentenbezug oder Versicherungsverhältnis, beantragen Berechtigte eine Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- oder Waisenrente) beim gesetzlichen Rententräger (Deutsche Rentenversicherung) [11] und melden den Todesfall innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service der Deutschen Post, um die Rentenzahlung anzupassen bzw. den Vorschuss für das Sterbevierteljahr zu beantragen [12], sowie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das deutsche Standesamt informiert nach § 7 ZTRV automatisch das bundesweite Register (Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer), welches amtlich verwahrte Testamente an das zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht (für die Testamentseröffnung oder die Beantragung eines Erbscheins) übermittelt [13].

Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?

Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.

Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen

Britische Konsularbehörde und amtlicher Leitfaden (inkl. Botschaft Berlin und Generalkonsulate) bei einem Todesfall britischer Staatsangehöriger in Deutschland.

Telefon: +44 20 7008 5000
DE · professional directory

Berufsverband der deutschen Bestattungsunternehmen mit bundesweiter Bestattersuche und Informationen zur internationalen Überführung.

GB · professional directory

Britischer Fachverband zur Suche nach einem empfangenden Bestattungsunternehmen im Vereinigten Königreich.

DE · civil registry

Beispielhafte kommunale Personenstandsbehörde in Deutschland für die Anzeige eines Sterbefalls und die Ausstellung von Sterbeurkunden.

Schottische Prüfstelle für Todesbescheinigungen und die Freigabe aus dem Ausland nach Schottland überführter Verstorbener.

GB · authority

Zentraler britischer Behördenmeldedienst zur gleichzeitigen Benachrichtigung von HMRC, DWP, HM Passport Office und Kommunen.

DE · pension or benefits body

Gesetzlicher deutscher Rentenversicherungsträger für Anträge auf Witwen-, Witwer- und Waisenrente.

DE · legal or notarial directory

Bundesweites Register der Bundesnotarkammer zur automatischen Ermittlung amtlich verwahrter Verfügungen von Todes wegen im Sterbefall.

Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen

  1. [1]
    Hinweise bei einem Todesfall britischer Staatsangehöriger in Deutschland (What to do after a British person dies in Germany) — Foreign, Commonwealth & Development Office (GOV.UK)
  2. [2]
    Todesfall im Ausland und internationale Überführung — Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
  3. [3]
    Sterbefall - Beurkundung beim Standesamt — ServicePortal Berlin.de
  4. [4]
    Über den britischen Bestatterverband (National Association of Funeral Directors) — National Association of Funeral Directors (NAFD)
  5. [5]
    Todesfall im Ausland: Schritte und Meldungen im Vereinigten Königreich — GOV.UK
  6. [6]
    Personenstandsgesetz (PStG) § 28 Anzeige des Sterbefalls — Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)
  7. [7]
    Registrierung eines Todesfalls in Schottland (Registering a death) — mygov.scot (Scottish Government)
  8. [8]
    Prüfdienst für Todesbescheinigungen in Schottland (Death Certification Review Service - DCRS) — Healthcare Improvement Scotland
  9. [9]
    Behördenmeldungen nach einem Todesfall und Tell Us Once — GOV.UK
  10. [10]
    Todesfall ohne Tell Us Once melden (DWP, International Pension Centre und HMRC) — GOV.UK
  11. [11]
    Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrente) — Deutsche Rentenversicherung
  12. [12]
    Sterbevierteljahr und Vorschusszahlung — Deutsche Rentenversicherung
  13. [13]
    Zentrales Testamentsregister-Verordnung (ZTRV) § 7 Sterbefallmitteilung — Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)

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“Damit wir Ihnen die genauen örtlichen Stellen nennen können, geben Sie uns bitte noch kurz Bescheid: 1. In welcher deutschen Gemeinde (und welchem Bundesland) ist der Todesfall eingetreten, und in welchem Teil des Vereinigten Königreichs (England, Wales, Schottland oder Nordirland) bestanden Wohnsitz oder Vermögenswerte? 2. Planen Sie eine Überführung (Sarg oder Urne) in das Vereinigte Königreich oder eine Bestattung vor Ort in Deutschland?”

Sie erhalten eine E-Mail von Lex bei Clarvia. Sie können darauf antworten, sie weiterleiten oder Familienangehörige und Fachleute in den Austausch einbeziehen.

Wie diese Seite erstellt wurde

Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.

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