Schwere Erkrankung & Vorsorge zwischen Vereinigte Staaten und Deutschland: Offizielle 5-Schritte-Checkliste
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Wenn bei Ihrem Familienangehörigen eine schwere, lebensverkürzende oder unheilbare Erkrankung diagnostiziert wurde und Verbindungen durch Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Familie oder Vermögenswerte sowohl zu den Vereinigten Staaten als auch zu Deutschland bestehen, schützt die frühzeitige Einrichtung medizinischer, rechtlicher und finanzieller Regelungen in beiden Rechtsordnungen - solange die erkrankte Person voll urteils- und geschäftsfähig ist - deren persönlichen Willen und verhindert grenzüberschreitende Verzögerungen.
Nachfolgend finden Sie die 5 offiziellen Schritte in der empfohlenen Reihenfolge.
Offizielle 5-Schritte-Checkliste
Öffentlicher Orientierungsleitfaden- 1
Palliativ- und Hospizversorgung sowie grenzüberschreitende Krankenversicherung koordinieren (Vereinigte Staaten und Deutschland)
Wenden Sie sich zunächst an das behandelnde Ärzteteam in dem Land, in dem Ihr Familienangehöriger derzeit medizinisch betreut wird, um die Symptomlinderung sowie die ambulante oder stationäre Unterstützung einzurichten:
- Vereinigte Staaten: Stationäre und ambulante Palliativteams bieten Schmerz- und Symptombehandlung begleitend zur kurativen Therapie an; alternativ kann die erkrankte Person die Medicare Hospice Benefit im Rahmen von Medicare Part A (verwaltet durch die Bundesbehörde Centers for Medicare & Medicaid Services, Helpline 1-800-633-4227) in Anspruch nehmen, sobald die ärztliche Hospizleitung und die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt eine Lebenserwartung von höchstens 6 Monaten bestätigen [1]. Die Medicare-Hospizleistung umfasst häusliche Pflegebesuche, medizinische Hilfsmittel, Medikamente zur Symptomkontrolle, stationäre Entlastungspflege (Respite Care) sowie Trauerbegleitung für Angehörige; bundesstaatliche Hospizverzeichnisse und Planungshilfen sind zudem über CaringInfo (Telefon 1-800-658-8898, eine Initiative der National Hospice and Palliative Care Organization / National Alliance for Care at Home) abrufbar [2].
- Deutschland: Erfolgt die Versorgung in Deutschland oder ist eine Rückkehr bzw. Verlegung dorthin geplant, haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung und komplexer Symptomatik Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV nach § 37b SGB V), die ärztlich verordnet und von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird [6]. Für Patientinnen und Patienten in Palliativ- oder Hospizversorgung gilt in der sozialen Pflegeversicherung eine verkürzte Begutachtungsfrist von einer Woche zur Einstufung in einen Pflegegrad (Pflegegrad-Eilbegutachtung nach § 18a SGB XI) [6]. Regionale SAPV-Teams, Palliativstationen und stationäre Hospize lassen sich über den Dachverband Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. ermitteln [6]. Da US Medicare grundsätzlich keine Behandlungskosten außerhalb der USA übernimmt und die deutsche gesetzliche Krankenversicherung bei grenzüberschreitenden Leistungen einer vorherigen Abstimmung bedarf, klären Sie Versicherungsschutz und Flug- bzw. Transportfähigkeit vor jeder internationalen Verlegung.
- 2
Schriftliche Patientenverfügungen in den Vereinigten Staaten und in Deutschland errichten
Medizinische Verfügungen richten sich nach dem Recht des Staates, in dem die Behandlung durchgeführt wird. Ihr Familienangehöriger sollte daher bei voller Entscheidungsfähigkeit getrennte schriftliche Verfügungen für die Vereinigten Staaten und für Deutschland erstellen:
- Vereinigte Staaten: Erstellen Sie eine bundesstaatsspezifische Advance Directive (Living Will), in der die Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen (wie Herz-Lungen-Wiederbelebung, künstlicher Beatmung sowie künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr) gemäß den Zeugen- oder Beurkundungsvorschriften des jeweiligen US-Bundesstaates (beispielsweise in Kalifornien, New York oder Texas) festgehalten werden, ergänzt um eine bundesrechtliche Schweigepflichtentbindung (HIPAA Release) [2][3]. Kostenlose Leitfäden der US-Bundesregierung stellt das National Institute on Aging (Telefon 1-800-222-2225, E-Mail [email protected]) bereit [3]. Bitten Sie darüber hinaus die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt, verbindliche ärztliche Notfallanordnungen (Physician Orders for Life-Sustaining Treatment - POLST / MOLST) zu unterzeichnen, damit Rettungsdienste die Behandlungsgrenzen unmittelbar befolgen [2][3].
- Deutschland: Verfassen Sie eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Patientenverfügung nach § 1827 BGB, die die Einwilligung oder Ablehnung konkreter ärztlicher Maßnahmen in definierten Situationen am Lebensende regelt, ergänzt durch einen palliativmedizinischen Notfallbogen für den Rettungsdienst [7]. Offizielle Muster und Textbausteine veröffentlicht unentgeltlich das Bundesministerium der Justiz [7].
- 3
Getrennte Finanz- und Gesundheitsvollmachten in beiden Rechtsordnungen ausstellen
Deutsche Banken, Grundbuchämter und Behörden erkennen eine US-amerikanische Vollmacht im Regelfall nicht unmittelbar an, während US-Finanzinstitute bundesstaatskonforme Vollmachten verlangen. Solange volle Geschäftsfähigkeit besteht, sollten in beiden Ländern separate Urkunden errichtet werden:
- Vereinigte Staaten: Errichten Sie sowohl eine bundesstaatsspezifische Gesundheitsvollmacht (Durable Power of Attorney for Health Care / Health Care Proxy) als auch eine dauerhafte Finanzvollmacht (Durable Financial Power of Attorney), die den gesetzlichen Unterschrifts-, Zeugen- und Notariatsanforderungen des jeweiligen US-Bundesstaates entsprechen [2][4]. Leicht verständliche Leitfäden zu den Treuepflichten finanzieller Bevollmächtigter veröffentlicht das Consumer Financial Protection Bureau (Telefon 1-855-411-2372) [4]. Setzen Sie sich außerdem direkt mit US-Banken und Depotbanken in Verbindung, um bankeigene Vollmachtsformulare zu prüfen und Begünstigtenklauseln für den Todesfall (Payable-on-Death - POD bzw. Transfer-on-Death - TOD) einzutragen, damit Konten außerhalb eines gerichtlichen Nachlassverfahrens (Probate) übergehen.
- Deutschland: Erstellen Sie eine schriftliche Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung [7] und lassen Sie diese beim Register (Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer) eintragen, damit deutsche Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Vertretungsbefugnis jederzeit sofort einsehen können [8]. Umfasst die Vollmacht Grundstücksgeschäfte oder Handelsregisterangelegenheiten in Deutschland, muss sie notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigt werden (vor einem deutschen Notar oder einer deutschen Botschaft bzw. einem deutschen Konsulat in den USA); richten Sie zudem direkt bei jeder deutschen Bank eine ausdrückliche transmortale Bankvollmacht (Vollmacht über den Tod hinaus) ein.
- 4
Beschleunigte Leistungen bei schwerer Erkrankung, Erwerbsminderungsschutz und Pflegezeit beantragen
Beide Rechtsordnungen bieten beschleunigte Antragsverfahren bei lebensverkürzenden Diagnosen sowie gesetzliche Freistellungsansprüche für pflegende Angehörige:
- Vereinigte Staaten: Beantragen Sie bei der Social Security Administration (Telefon 1-800-772-1213) die beschleunigte Bearbeitung von Erwerbsminderungsleistungen im Rahmen der Programme Compassionate Allowances (CAL) und Terminal Illness (TERI), die Ansprüche auf Social Security Disability Insurance (SSDI) und Supplemental Security Income (SSI) bei lebensverkürzenden Diagnosen im Eilverfahren prüfen [5]. Anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den USA, die ein schwer erkranktes nahes Familienmitglied pflegen, können nach dem Bundesgesetz Family and Medical Leave Act (FMLA) über das U.S. Department of Labor (Telefon 1-866-487-9243) bis zu 12 Arbeitswochen unbezahlten, kündigungsgeschützten Urlaub in Anspruch nehmen, ergänzt durch bundesstaatliche Programme für bezahlten Familienurlaub (Paid Family Leave), sofern im jeweiligen US-Bundesstaat vorhanden [9].
- Deutschland: In Deutschland beschäftigte nahe Angehörige können in einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und bei der Pflegekasse der erkrankten Person Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragen [10]. Nach dem Pflegezeitgesetz besteht zudem Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 3 Monaten zur Begleitung in der letzten Lebensphase (zu Hause oder in einem Hospiz) [10]. Kostenlose Beratung hierzu bietet das Pflegetelefon, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Telefon 030 20 17 91 31, E-Mail [email protected]) betrieben wird [10].
- 5
Grenzüberschreitende Testamente, Rentenansprüche, Steuererklärungen und Nachlassabwicklung abstimmen
Stimmen Sie Testamente über Vermögenswerte in den USA und in Deutschland mit auf internationales Erbrecht spezialisierten Fachleuten ab, damit ein neues Testament in einem Land nicht unbeabsichtigt das andere widerruft, und prüfen Sie, ob eine ausdrückliche Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) sinnvoll ist. Stellen Sie Personenstandsurkunden, US-Sozialversicherungs- und deutsche Rentenversicherungsnummern, Eigentumsnachweise sowie schriftliche Bestattungs- oder Überführungswünsche zusammen:
- Vereinigte Staaten: Informieren Sie im Todesfall die Social Security Administration (unter 1-800-772-1213 in den USA oder über die Federal Benefits Unit am US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main für Berechtigte in Deutschland) bezüglich Hinterbliebenenrenten und der einmaligen Sterbebeihilfe [5], verständigen Sie das Department of Veterans Affairs (VA), sofern die Person in den US-Streitkräften gedient hat, reichen Sie die abschließende Bundeseinkommensteuererklärung (IRS Form 1040) beim Internal Revenue Service (IRS) ein und leiten Sie für Vermögenswerte, die nicht über einen Trust oder eine POD-/TOD-Begünstigung übertragen werden, das Nachlassverfahren beim örtlichen Probate Court des US-Bundesstaates ein.
- Deutschland: Informieren Sie die Gesetzliche Krankenversicherung der verstorbenen Person und beantragen Sie Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente sowie Waisenrente) beim zuständigen Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung [11]. Bezog die verstorbene Person bereits eine gesetzliche Rente, kann der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post die Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr beantragen [11]. Amtlich verwahrte Verfügungen von Todes wegen werden durch das zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht (verknüpft mit dem Zentralen Testamentsregister) eröffnet, das bei Bedarf für Banken oder Grundbuchämter auch den deutschen Erbschein bzw. das Europäische Nachlasszeugnis ausstellt.
Unsicher, wie diese 5 Schritte für Ihr örtliches Standesamt, Konsulat oder Ihre Versicherung gelten?
Schildern Sie unten kurz Ihre Situation. Ask Clarvia stellt die genauen nächsten Schritte und Kontakte für Ihren Fall zusammen.
Zuständige Behörden & geprüfte Anlaufstellen
Offizielles US-Bundesportal und Helpline (1-800-MEDICARE) für Anspruchsvoraussetzungen, ärztliche Zertifizierung und Leistungen der Medicare Part A Hospice Benefit.
Programm der National Hospice and Palliative Care Organization / National Alliance for Care at Home mit kostenlosen US-bundesstaatsspezifischen Formularen für Patientenverfügungen und Hospizinformationen.
Fachbehörde der US National Institutes of Health mit Leitfäden zur Vorsorgeplanung, Living Wills, Health Care Proxies und ärztlichen POLST-/MOLST-Anordnungen.
US-Bundesbehörde mit Leitfäden zu den Treuepflichten von Bevollmächtigten im Rahmen einer Durable Financial Power of Attorney.
Zuständig für Eilverfahren bei schwerer Erkrankung (Compassionate Allowances und TERI), US-Hinterbliebenenleistungen und grenzüberschreitende Anträge über die Federal Benefits Unit.
Bundesweiter Dachverband mit Informationen zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV nach § 37b SGB V) sowie zu regionalen Hospiz- und Palliativdiensten.
Stellt offizielle Musterformulare, Broschüren und Textbausteine für die Patientenverfügung (§ 1827 BGB), die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung bereit.
Offizielles Register der Bundesnotarkammer zur bundesweiten Registrierung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen für Betreuungsgerichte und Ärzte.
Verwaltet die bundesrechtlichen Bestimmungen des Family and Medical Leave Act (FMLA) für bis zu 12 Arbeitswochen kündigungsgeschützten Pflegeurlaub.
Betreibt das Portal Wege zur Pflege und das Pflegetelefon zu Pflegeunterstützungsgeld (bis zu 10 Arbeitstage) und der 3-monatigen Begleitung in der letzten Lebensphase nach dem Pflegezeitgesetz.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland für Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) und die Koordination des Sterbevierteljahres.
Von Clarvia geprüfte offizielle Quellen
- [1]Hospizversorgung und Leistungsanspruch (Medicare Part A Hospice Care Coverage) — Medicare.gov (Centers for Medicare & Medicaid Services)
- [2]Patientenverfügungen und bundesstaatsspezifische Formulare (Advance Directives and Living Will Forms) — CaringInfo (National Hospice and Palliative Care Organization)
- [3]Gesundheitliche Vorausplanung: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten in den USA — National Institute on Aging (NIH)
- [4]Treuhandverwaltung fremden Vermögens: Leitfaden für Bevollmächtigte (Power of Attorney) — Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- [5]Compassionate Allowances und beschleunigte Erwerbsminderungsverfahren — Social Security Administration (SSA)
- [6]Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) und Hospizbegleitung — Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV)
- [7]Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Formulare und Textbausteine — Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- [8]Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer — Bundesnotarkammer / Bund.de
- [9]Pflegeurlaub nach dem Family and Medical Leave Act (FMLA) — U.S. Department of Labor (DOL)
- [10]Wege zur Pflege: Pflegezeit, Pflegeunterstützungsgeld und Pflegetelefon — Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- [11]Hinterbliebenenrente: Witwenrente, Waisenrente und Sterbevierteljahr — Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Kostenlose persönliche Orientierung · Clarvia ASBL
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Die obige 5-Schritte-Übersicht beschreibt den allgemeinen gesetzlichen Rahmen. Die weiteren Schritte hängen von Ihrem konkreten Einzelfall ab. Klicken Sie auf ein Thema zum Vorausfüllen oder schildern Sie Ihre Situation direkt:
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Wie diese Seite erstellt wurde
Diese Seite beruht auf geprüften Clarvia-Daten. Zuletzt geprüft: 2026-10-30. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den verlinkten amtlichen Quellen. Clarvia bietet praktische Orientierung und verweist an zuständige Stellen, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder notarielle Beratung.
